Der Sportsegelschein wird ausschließlich in DSV-Vereinen ausgebildet, geprüft und erteilt. Der Sportsegelschein bescheinigt dem Inhaber die für die Ausübung der Sportart Segeln notwendigen Segel- und Regattakenntnisse. Die Sportsegelschein-Vorschrift und die Durchführungsvorschrift lagen dem DSV-Intern V/2002 als amtliche Mitteilung bei. Hier finden Sie die geänderte Fassung vom 17.04.2004.