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Führerscheine und Funkzeugnisse

Wo gilt welcher Führerschein?

SBF See: Sportbootführerschein Gültigkeitsbereich Seeschifffahrtsstraßen

Der SBF See gilt auf den Seeschifffahrtsstraßen und im Küstengebiet (bis zu 3 Seemeilen Abstand von der Festlandküste). Er ist vorgeschrieben zum Führen von Sportbooten, deren Antriebsmaschine bei Verbrennungsmotoren eine größere Nutzleistung als 11,03 kW (15 PS) bzw. 7,5 kW (10,20 PS) bei Elektromotoren (maßgeblich ist die Betriebsart S1 (Dauerbetrieb) nach DIN EN 60034-1: Ausgabe Februar 2011) hat. Es gibt keine Begrenzung hinsichtlich der Länge und Motorisierung des Sportbootes.

SBF Binnen: Sportbootführerschein Gültigkeitsbereich Binnenschifffahrtsstraßen

Der SBF Binnen gilt auf den Binnenschifffahrtsstraßen des Bundes. Er ist vorgeschrieben zum Führen von Sportbooten unter 20 Meter Länge (ohne Ruder und Bugspriet), deren Antriebsmaschine bei Verbrennungsmotoren eine größere Nutzleistung als 11,03 kW (15 PS) bzw. 7,5 kW (10,20 PS) bei Elektromotoren (maßgeblich ist die Betriebsart S1 (Dauerbetrieb) nach DIN EN 60034-1: Ausgabe Februar 2011) hat; in Berlin und Brandenburg ist er auch auf bestimmten Binnenschifffahrtsstraßen vorgeschrieben für Sportfahrzeuge unter Segel. Auch auf zahlreichen Landesgewässern (Seen, Flüssen, Kanälen) ist er vorgeschrieben. Auf dem Bodensee gelten folgende besondere Bestimmungen:

Bodensee

Hier wird das Bodenseeschifferpatent für alle motorisierten Fahrzeuge mit einer größeren Nutzleistung als 4,4 kW (6 PS) und für Segelfahrzeuge mit mehr als 12 m2 Segelfläche benötigt. Es gilt die Verordnung über die Schifffahrt auf dem Bodensee. Gegen Vorlage des SBF Binnen kann von den zuständigen Landratsämtern ein Ferienpatent ausgestellt werden (Gültigkeitsdauer ein Monat).

SKS: Sportküstenschifferschein

Der SKS gilt in den Küstengewässern bis zu 12 Seemeilen Abstand von der Festlandküste. Er ist empfohlen zum privaten Führen von Yachten mit Motor und unter Segel in diesen Gebieten und vorgeschrieben für dort gewerbsmäßig genutzte Sportboote unter deutscher Flagge.

SSS: Sportseeschifferschein

Der SSS gilt in den küstennahen Seegewässern bis zu 30 Seemeilen Abstand von der Festlandküste und auf der Nordsee, Ostsee, dem Mittelmeer, dem Bristolkanal, der Irischen und Schottischen See und dem Schwarzen Meer. Er ist empfohlen zum privaten Führen von Yachten mit Motor und unter Segel in diesen Gebieten und vorgeschrieben für dort gewerbsmäßig genutzte Sportboote unter deutscher Flagge.

SHS: Sporthochseeschifferschein

Der SHS gilt in der weltweiten Fahrt, die alle Meere umfasst. Er ist empfohlen zum privaten Führen von Yachten mit Motor und unter Segel in diesen Gebieten und vorgeschrieben für dort gewerbsmäßig genutzte Sportboote unter deutscher Flagge.

FKN: Fachkundenachweis

Der Fachkundenachweis (sogenannter „Pyro-Schein“) berechtigt zum Erwerb und Transport von erlaubnispflichtigen pyrotechnischen Seenotsignalmitteln der Unterklasse P2 (Signalraketen, Fallschirmsignalraketen, bestimmte Rauchsignale).

Wo gilt welches Funkzeugnis?

UBI: UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk

Das UBI ist die amtliche bzw. amtlich anerkannte Erlaubnis zum Bedienen und Beaufsichtigen einer Schiffsfunkstelle auf Binnenschifffahrtsstraßen. Es gilt auf den Wasserstraßen der Zonen 1 bis 4. Ist eine UKW-Sprechfunkanlage für den Binnenschifffahrtsfunk an Bord, muss der Fahrzeugführer oder ein Mitglied der Besatzung zum Bedienen der Schiffsfunkstelle im Besitz des UBI sein.

Das UBI ist unbefristet gültig und international anerkannt.

SRC: Beschränkt Gültiges Funkbetriebszeugnis (Short Range Certificate)

Das SRC ist die amtliche Berechtigung zur Ausübung des Seefunkdienstes im weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) für Ultrakurzwelle (Reichweite bis ca. 35 Seemeilen) auf Sportbooten. Es ist vorgeschrieben für Führer von Sportfahrzeugen mit entsprechender funktechnischer Ausrüstung.

Das SRC ist unbefristet gültig und international anerkannt.

LRC: Allgemeines Funkbetriebszeugnis (Long Range Certificate)

Das LRC ist die amtliche Berechtigung zur uneingeschränkten Ausübung des Seefunkdienstes im GMDSS für Ultrakurzwelle, Grenzwelle, Kurzwelle und Seefunk über Satelliten (Inmarsat) auf Sportbooten. Es ist vorgeschrieben für Führer von Sportfahrzeugen mit entsprechender funktechnischer Ausrüstung.

Das LRC ist unbefristet gültig und international anerkannt. Das LRC schließt das SRC ein.