Kleinschifferzeugnis: Bürokratie und Kosten für Vereine abgewendet
Gute Neuigkeiten in Sachen Kleinschifferzeugnis: Die aktuelle Fassung der Verordnung sieht nunmehr ein Kleinschifferzeugnis für die „entgeltliche oder anderweitig geschäfts- oder erwerbsmäßige Personenbeförderung“ vor. Der Anwendungsbereich ist durch die Aufzählung der Bereiche, bei welchen keine entsprechende Personenbeförderung angenommen wird, stark reduziert. Für unsere Schulen und Vereine haben wir erreichen können, dass Ausbildungsfahrten mit Schüler*innen und Begleitfahrten… weiterlesen







