Der DSV-Windsurfgrundschein gilt als Basisbefähigungsnachweis in der Sportart Windsurfen. Er wird nach einer erfolgreichen theoretischen und praktischen Prüfung an alle Bewerber/innen ab sieben Jahren erteilt. Der/die Bewerber/in zeigt in der Prüfung, dass er die erforderlichen praktischen und theoretischen Fähigkeiten und Fertigkeiten zum Windsurfen beherrscht und die maßgeblichen Regeln kennt. Der/die Inhaber/in des DSV-Windsurfgrundscheines ist berechtigt auf geeigneten Binnen- und Küstenrevieren zu surfen, soweit kein amtlicher Sportbootführerschein vorgeschrieben ist.