Sie möchten auf allen Binnengewässern (Flüssen, Seen, Kanälen) segeln oder Motorboot fahren?

Dann ist der Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen der richtige Bootsführerschein. Dieser Schein ist die amtliche Fahrerlaubnis, die neben den Bundeswasserstraßen auch auf zahlreichen Landeswasserstraßenund Landesgewässern als Befähigungsnachweis gefordert wird. Er kann als reiner “Segelschein”, als “Motorschein” oder kombiniert mit Antriebsmaschine und unter Segel erworben werden.

Sie möchten nahe der Küste mit einem Motorboot fahren?

Dann ist der Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen der richtige Bootsführerschein. Dieser ist die amtliche Fahrerlaubnis, die auf den Seeschifffahrtsstraßen und bis zu drei Seemeilen Abstand von der Küste benötigt wird, um motorisierte Sportboote mit einer größeren Nutzleistung als 11.03 kW (15 PS) zu führen. Er wird auch international von Vercharterern anerkannt und gefordert.

Sie möchten in Küstengewässern segeln oder eine Segelyacht chartern?

Dann ist der Sportküstenschifferschein (SKS) der richtige Bootsführerschein. Der SKS ist die amtlich anerkannte Fahrerlaubnisfür alle Küstengewässer bis zwölf Seemeilen Abstand zur Küste. Er wird auch international von Vercharterern anerkannt und gilt als Befähigungsnachweis gegenüber Versicherern. Empfohlen wird er allen Wassersportlern, die die Drei-Seemeilen-Zone verlassen wollen. Voraussetzung ist der Besitz des Sportbootführerscheins mit dem Geltungsbereich “See”.