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TRAD: Traditionsschifffahrt

Im Bereich der Traditionsschifffahrt besteht die Möglichkeit der Erlangung von Befähigungsnachweisen zum Führen von Traditionsschiffen bis zu einer Rumpflänge von 55 Metern (Schiffer) sowie zum Betreiben von Maschinenanlagen (Motor/Dampf) auf Traditionsschiffen (Maschinist).

Die Bescheinigungen können aufgrund von Erfahrungsnachweisen durch Feststellung der Prüfungskommission (gem. § 10 SportSeeSchV) oder ohne Prüfung gegen Vorlage eines anerkannten Befähigungszeugnisses (gem. § 12 Abs. 5 SportSeeSchV) erworben werden.

Bewerber müssen in beiden Fällen das 20. Lebensjahr vollendet haben.

TRAD: Voraussetzungen

Voraussetzung für das Führen von Traditionsschiffen ist zudem der Besitz einer Fahrerlaubnis:

  • Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen bei Traditionsschiffen bis 15 Meter Rumpflänge und mit weniger als 25 Personen an Bord
  • Sportseeschifferschein bei Traditionsschiffen bis 15 Meter Rumpflänge und mehr als 25 Personen an Bord oder mit 15 bis 25 Meter Rumpflänge, wenn das Traditionsschiff in Küstengewässern oder küstennahen Seegewässern eingesetzt ist
  • Sporthochseeschifferschein bei Traditionsschiffen bis 15 Meter Rumpflänge und mehr als 25 Personen an Bord oder mit 15 bis 25 Meter Rumpflänge, wenn das Traditionsschiff in der weltweiten Fahrt eingesetzt ist

Feststellung und Bescheinigung aufgrund von Erfahrungsnachweisen (Schiffer/Maschinist)

Die Befähigung als Schiffer von und als Maschinist auf Traditionsschiffen wird von der Prüfungskommission festgestellt, wenn die Voraussetzungen erfüllt und der jeweilige Erfahrungsnachweis nach Anlage 1 Durchführungsrichtlinie Traditionsschifffahrt oder Anlage 2 Durchführungsrichtlinie Traditionsschifffahrt vorgelegt wird, bzw. die erforderlichen Einzelnachweise vorgelegt werden. Die Durchführungsrichtlinien Traditionsschifffahrt sind veröffentlicht unter www.elwis.de.

Für die fachliche Beurteilung der Befähigung von Schiffern und Maschinisten von Traditionsschiffen wird von der Zentralen Verwaltungsstelle eine Prüfungskommission gebildet. Die Prüfungskommission besteht aus einem Vorsitzenden und mindestens einem weiteren Prüfer. Die Bestellung der Vorsitzenden und der Prüfer erfolgt auf Vorschlag der Gemeinsamen Kommission für Historische Wasserfahrzeuge (GSHW).

Gegen Vorlage eines vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr anerkannten Befähigungsnachweises oder Fertigkeitszeugnisses kann die Zentrale Verwaltungsstelle in Abstimmung mit dem Lenkungsausschuss Zusatzeinträge in den Sportsee- oder Sporthochseeschifferschein zum Führen von Traditionsschiffen bzw. zum Betrieb einer Maschinenanlage auf Traditionsschiffen vornehmen und einen Befähigungsnachweis zum Maschinisten ausstellen, sofern die in den Durchführungsrichtlinien Traditionsschifffahrt festgelegten Voraussetzungen erfüllt sind oder eine Gleichwertigkeit besteht (z. B. möglich bei nautischen und technischen Befähigungszeugnissen der Kauffahrteischifffahrt, nautischen Befähigungsnachweisen der Bundesmarine, Sportseeschiffer-/Sporthochseeschifferzeugnissen).

Die Bescheinigung der Befähigung als Schiffer bzw. als Maschinist erfolgt durch Zusatzeintrag in den Sportsee- oder Sporthochseeschifferschein. Ist ein Maschinist nicht Inhaber eines Sportsee- oder Sporthochseeschifferscheins, so wird ein Befähigungsnachweis als Maschinist ausgefertigt.

TRAD: Umschreibung und Ersatzausfertigung

Hier finden Sie Informationen zu Umschreibungen und Ersatzausfertigungen für die Traditionsschifffahrt.

TRAD: Antrag aufgrund von Erfahrungsnachweisen (Schiffer/Maschinist)

Antrag TRAD Erfahrungsnachweis
Download

Die erforderlichen Erfahrungsnachweise für die Bescheinigung einer Befähigung als Schiffer auf Traditionsschiffen finden Sie als Anlage 1 der Durchführungsrichtlinien Traditionsschifffahrt.

Die Erfahrungsnachweise für die Bescheinigung einer Befähigung als Maschinist auf Traditionsschiffen für Dieselmotoren und/oder Dampfmaschinen finden Sie als Anlage 2 der Durchführungsrichtlinien Traditionsschifffahrt.

Die Durchführungsrichtlinien Traditionsschifffahrt sind veröffentlicht unter www.elwis.de.