Messbrief und Vermessungsplakette

Boote, die an Regatten teilnehmen, müssen – bis auf bestimmte Ausnahmen – beim DSV registriert sein und einen vom DSV ausgestellten Messbrief besitzen. Dieser Messbrief wird auf Grundlage eines vom Vermesser ausgestellten Vermessungsformblattes zusammen mit dem Internationalen Bootsschein ausgestellt.

Bei Booten der Ein-Typ-Klassen, Dart, Laser, Hobie Cat, und Varianta muss anstelle des Vermessers die Klassenvereinigung den Klassennachweis auf dem IBS-Antrag bestätigen. Bei in Deutschland vermessenen Booten übernimmt normalerweise der Vermesser die Einreichung der Unterlagen an den DSV. Um eine sofortige Bearbeitung zu gewährleisten, sollte der Bootseigner bzw. die Bauwerft bereits vor der Vermessung alle für die Registrierung erforderlichen Unterlagen (ausgefüllter IBS-Antrag, Lizenzquittung) der Bauwerft bzw. dem Vermesser aushändigen.

Bei 470er, 505er, ´O´Jolle, Dart, H-Boot, F.D., Star, Varianta, Laser, Vaurien, Optimist, Hobie Cat und Ein-Typ-Klassen werden die Vermessungsunterlagen zuerst an die Klassenvereinigung geschickt. Diese reicht gegebenenfalls die Unterlagen an den DSV weiter.

Für Boote mit internationalem, nationalem und anerkanntem ausländischen Klassenstatus erstellt der DSV zusätzlich zum Messbrief eine Vermessungsplakette, die am Spiegel des Bootes anzubringen ist.

Ein Messbrief gilt:

  • für die Lebensdauer des Bootes
  • bis zum Zeitpunkt einer Änderung an Rumpf, Rigg oder Segel. Dann wird eine Nachvermessung notwendig. (Die Segel müssen von einem lizensierten Segelmacher des DSV oder von einem vom DSV-anerkannten Vermesser vermessen und mit einem Vermessungsknopf gekennzeichnet sein.
  • bei IOR- und IMS-Yachten ein Jahr; sie müssen danach verlängert werden.
  • bis zum Eignerwechsel. Die Ummeldung muss auf dem Antrag auf Ausstellung eines Internationalen Bootsscheines vorgenommen werden. Der alte Bootsschein ist an den DSV zurückzugeben.