Ausbildung zur Segellehrerin/zum Segellehrer
Sie wollen Ihr Hobby zum Beruf machen? Oder in Ihrem Verein Ihr Können an den Nachwuchs weitergeben? Drei aufeinander aufbauende DSV-Segellehrer-Lizenzen garantieren Ihnen eine hochwertige Ausbildung.
Der Beruf der Segellehrerin beziehungsweise des Segellehrers ist in Deutschland kein geschützter Beruf – prinzipiell kann sich jeder Segellehrer nennen. Sinnvoll ist der Erwerb einer DSV-Segellehrerlizenz dennoch. Denn die Tätigkeit als Segellehrer hat nicht nur viel mit Engagement, Lust und Leidenschaft zu tun, sondern auch mit Verantwortung für sich und andere. Hinzu kommt: Wenn Interessierte einen geeigneten Verein oder eine Segelschule suchen, um Segeln zu lernen, gibt ihnen das DSV-Qualitätssiegel Orientierung und ist eine klare Entscheidungshilfe.
A-, B- und C-Lizenz
Der DSV vergibt drei verschiedene Lizenzen als Nachweis, dass man über einen geprüften Wissensstand verfügt und entsprechende pädagogische Kenntnisse hat, um das Wissen auch anschaulich zu vermitteln.
Die Ausbildung zur DSV-Segellehrerin beziehungsweise zum DSV-Segellehrer beginnt mit dem Erwerb der A-Lizenz. Sie bescheinigt die Fähigkeit, Segelschüler für die Prüfungen zum Sportbootführerschein-Binnen unter Antriebsmaschine und unter Segel sowie zum Sportbootführerschein-See auszubilden. Die B-Lizenz qualifiziert die Inhaber, die Lerninhalte für die Prüfung zum Sportküstenschifferschein und zum Sportseeschifferschein zu vermitteln. Und die C-Lizenz umfasst die Lerninhalte für die Prüfung zum Sporthochseeschifferschein.
Die Prüfung findet regelmäßig einmal im Jahr statt und setzt sich jeweils aus einem schriftlichen Teil, einer theoretischen und einer praktischen Lehrprobe zusammen.
DSV-Segellehrerprüfung 2020
WICHTIG: Die für den 21. bis 26. April 2020 in Glücksburg geplanten DSV-Segellehrerprüfungen finden aufgrund der aktuellen Gefährdungslage nicht statt. Weitere Informationen folgen.
Anerkennungsgrundsätze
In den Anerkennungsgrundsätzen für gewerbliche Segelschulen und Prüfungsverfahren von Segellehrern finden Sie Informationen zu den Voraussetzungen für die Anerkennung bzw. Prüfung, der Beantragung sowie den Kosten:
- Anerkennungsgrundsätze für gewerbliche Segelschulen und Prüfungsverfahren von Segellehrern
- Anlage 1 – Antrag der Segelschule auf Anerkennung
- Anlage 2 – Anerkennungsschreiben des DSV
- Anlage 3 – Antrag auf Zulassung zur Prüfung zum Erwerb einer Segellehrerlizenz
- Anlage 4 befindet sich aktuell in Überarbeitung