Der Internationale Bootsschein

Antrag Internationaler Bootsschein (PDF)

Der Internationale Bootsschein für Wassersportfahrzeuge (IBS) ist das weltweit anerkannte Bootsdokument, sozusagen der Ausweis Ihres Sportbootes. Es erleichtert den Grenz- und Behördenverkehr.

IBS Internationaler Bootsschein
Der IBS als offizielles Ausweisdokument des Schiffes erleichtert das Reisen. Foto: DSV

>> Schnelleinstieg: Häufig gestellte Fragen zum IBS

In Deutschland kann die Nummer des IBS (verbunden mit dem Kennbuchstaben der ausstellenden Organisation) zugleich als amtlich anerkanntes Kennzeichen verwendet werden. Die Nummer des IBS wird dazu um den Kennbuchstaben der ausstellenden Organisation („S“ für Deutscher Segler-Verband) ergänzt. Diese Kennzeichnung wird in mindestens 10 cm großen Buchstaben an beiden Seiten des Bugs oder am Heck des Sportbootes angebracht. Der IBS dient dann zugleich als Kennzeichenausweis, der gültig ist, solange die Daten stimmen.

Bei Booten, die eine Regattavermessung haben, wird zusammen mit dem Internationalen Bootsschein ein Messbrief ausgestellt. Dieser Messbrief ist die Grundlage zur Teilnahme an Regatten. Er ist gültig, solange die eingetragenen Daten stimmen.

Für Klassenboote, die an Regatten teilnehmen wollen, ist die Eintragung in das DSV-Register, bis auf bestimmte Ausnahmen, Pflicht. Für alle anderen Yachten ist die Registrierung freiwillig.

Die Registrierung im DSV erfolgt auch für Wassersportler, die nicht Mitglied in einem DSV-Verein sind. Allerdings wird in diesem Falle die Bearbeitungsgebühr um Euro 5,00 erhöht.

Mit der Ausstellung des Internationalen Bootsscheines erhält jedes Boot eine DSV-Nummer. Diese Nummer besteht aus 1-3 Buchstaben sowie maximal 5 Zahlen. Sollte es bei der Registrierung von ehemaligen BDS-Booten (Fahrzeuge, die beim Bunde Deutscher Segler der DDR registriert waren) zu Überschneidungen bei der Segelnummer kommen, erhalten die Boote, welche beim Bund Deutscher Segler eingetragen waren, vor der Segelnummer eine O (Null), oder auf Wunsch des Eigners eine neue laufende DSV-Nummer, wenn nicht mit der jeweiligen Klassenvereinigung eine andere Regelung getroffen wurde.

Gültigkeit

Die Gültigkeit des Internationalen Bootsscheines, wenn er für den grenzüberschreitenden Verkehr genutzt wird, beträgt 2 Jahre; danach muss der Schein erneuert werden. Als Kennzeichenausweis für das Befahren der Binnenschifffahrtstraßen muss er erst dann erneuert werden, wenn sich darin enthaltene Daten ändern.

Kosten

Die Kosten für den Internationalen Bootsschein betragen zurzeit Euro 20,00 für Mitglieder eines DSV-Vereines und Euro 25,00 für Nichtmitglieder. Die Bezahlung erfolgt per Einzugsermächtigung. Die Kosten für eine Vermessungsplakette betragen Euro 5,00. Der Internationale Bootsschein berechtigt nicht automatisch zum Führen der deutschen Flagge. Die Flaggenführung richtet sich nach der Nationalität des Bootseigners.

Kennzeichnung:
Sportboote die auf den Binnen-Bundeswasserstraßen fahren, müssen ein amtliches oder ein amtlich anerkanntes Kennzeichen tragen. Als amtlich anerkanntes Kennzeichen kann die Dokumentennummer des Internationalen Bootsscheines für Wassersportfahrzeuge verwendet werden.

Antrag

Hier finden Sie das Antragsformular für den Internationalen Bootsschein, das Sie bitte für die Neueintragung, Erneuerung, Änderungsmitteilung oder Löschung benutzen.

Internationaler Bootsschein (IBS) – häufig gestellte Fragen

Täglich erreichen den DSV viele Anrufe und E-Mails zum Internationalen Bootsschein. Hier finden Sie Antworten zu häufig gestellten Fragen.

Was ist der Internationale Bootsschein?

Der Internationale Bootsschein (IBS) ist ein international anerkanntes Bootsdokument, er ist sozusagen der Ausweis Ihres Bootes.

Im IBS sind folgende Informationen festgehalten:

  • Name und Adresse des Eigners
  • Beschreibung des Bootes
  • Maße des Bootes
  • Motorisierung
  • ggf. Funkgerätenummer
  • ggf. Beiboot und Zubehör

Wofür brauche ich den Internationalen Bootsschein?

1. Eigentumsnachweis: Der IBS dient in Verbindung mit dem Personalausweis als Eigentumsnachweis. Im Falle eines Diebstahls liefert er wichtige Hinweise für die ermittelnden Behörden.

2. Reisedokument: Durch seine weltweite Anerkennung vereinfacht der IBS das Reisen enorm. An Bord mitgeführt, erleichtert er administrative Vorgänge im grenzüberschreitenden Verkehr, in Häfen und bei Behörden.

3. Kennzeichennachweis: Der IBS ist auf Binnenwasserstraßen verpflichtend für:

  • Wasserfahrzeuge mit Antriebsmaschine, deren effektive Nutzleistung mehr als 2,21 kW (3 PS) beträgt
  • Wasserfahrzeuge über 5,50 Meter Länge, die nur unter Segel fortbewegt werden können

Als amtlich anerkanntes Kennzeichen wird die Dokumentennummer des IBS für Wassersportfahrzeuge verwendet. In Ihrem IBS finden Sie die Kennzeichnung im Feld der IBS-Nummer (z.B.: 01234 S). Das „S“ hinter der Nummer steht für die ausstellende Behörde, in diesem Fall für den Deutschen Segler-Verband.

Für Sportboote, die im Geltungsbereich der Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung eingesetzt werden, können Eigner ebenfalls den IBS beantragen. Sie sind dazu jedoch nicht verpflichtet. Für Eignerinnen und Eigner, die mit ihrem Boot auch international unterwegs sein wollen, ist es jedoch eine Empfehlung. Denn hier erleichtert der amtliche Eigentumsnachweis den grenzüberschreitenden Verkehr. In einigen Ländern, unter anderem im Mittelmeerraum, darf der IBS nicht älter als zwei Jahre sein.

4. Klassenregatten: Sollten Sie mit Ihrem Boot an Klassenregatten teilnehmen wollen, benötigen Sie den IBS ebenfalls und müssen ihn zusätzlich zum Messbrief vorlegen.

Wie unterscheidet sich der IBS von anderen Dokumenten wie dem Bootszeugnis, Flaggenzertifikat oder dem Schiffszertifikat?

Der IBS dient als Eigentumsnachweis von privat genutzten Sportbooten. Bei gewerblicher Nutzung, beispielsweise beim Vercharterer oder einer Segelschule, ist ein Bootszeugnis notwendig.

Das Flaggenzertifikat ist ein international amtlicher Nachweis über die Erlaubnis, die Bundesflagge zu führen. Ein Eigentumsnachweis wird hiermit nicht erbracht. Der IBS berechtigt nicht zum Führen der Bundesflagge.

Das Schiffszertifikat bestätigt, dass ein Boot bzw. ein Schiff in einem Schiffsregister eingetragen ist. In Zusammenhang mit einem gültigen Ausweisdokument kann mit dem Schiffszertifikat das Eigentum nachgewiesen werden. Zeitgleich werden hiermit auch das Recht und die Pflicht zum Führen der Bundesflagge erteilt. Die Eintragung ins Schiffsregister ist für Schiffe ab einer Länge von 15 Metern verpflichtend, darunter ist die Eintragung freiwillig.

Bleibt das Kennzeichen auch nach dem Bootsverkauf bestehen?

Einmal registriert, behält jedes Boot sein Kennzeichen – auch wenn der Eigentümer wechselt. Nur bei einem Verkauf ins Ausland wird das Kennzeichen gelöscht.

Können auch Minderjährige den IBS beantragen?

Ja, wenn das schriftliche Einverständnis der/des Erziehungsberechtigten dem Antrag beiliegt. Diese Information ist besonders wichtig für jugendliche Jollenseglerinnen und -Segler, die zur Teilnahme an Regatten zusätzlich zum Messbrief häufig den IBS vorlegen müssen.

Ich habe ein Boot geerbt. Was muss ich in Sachen IBS tun?

Wenn der Bootseigner verstorben ist, ist das Vorgehen dasselbe wie bei einem Eignerwechsel: Sie laden sich das Antragsformular auf www.dsv.org/boote herunter, füllen es aus, kreuzen „Eigentümerwechsel/Änderung“ an und senden das ausgefüllte Formular zusammen mit dem Original-IBS an den DSV. Zusätzlich fügen Sie bitte einen Nachweis bei, dass Sie der reguläre Erbe sind.

Wie kann ich Änderungen in den IBS eintragen?

Bitte laden Sie sich das Antragsformular auf www.dsv.org/boote herunter und tragen Sie die Änderungen dort ein. Senden Sie den Antrag mit dem Original-IBS an die Geschäftsstelle des DSV in Hamburg. Wir senden Ihnen dann den geänderten IBS zurück.

Kann der IBS auch ohne Rechnung oder Kaufvertrag für das Boot beantragt werden?

In diesem Fall benötigen wir von Ihnen eine eidesstattliche Versicherung darüber, dass das Boot Ihr Eigentum ist. Diese Versicherung fügen Sie bitte dem ausgefüllten Antrag bei.

Was kostet der IBS?

Die Kosten für den IBS liegen bei 20 Euro für Mitglieder von DSV-Vereinen und 25 Euro für Nicht-Mitglieder.

Kann der IBS auch ohne Vorlage des Originals verlängert werden?

Der IBS läuft ab und das Original liegt im Ausland an Bord? Auch in diesem Fall kann Ihr IBS verlängert werden. Senden Sie uns Ihren ausgefüllten Antrag und kreuzen Sie „2-Jahres-Erneuerung“ an. Wir stellen dann einen neuen IBS aus und senden Ihnen diesen per Post.

Ich habe mein Boot verkauft. Was mache ich mit dem IBS?

Wenn Sie Ihr Boot ins Ausland verkaufen, füllen Sie bitte das Antragsformular aus und kreuzen „Löschung“ an. Dieses senden Sie zusammen mit dem Original-IBS an uns. Beim Verkauf des Bootes im Inland bleibt das Kennzeichen bestehen.

Wie beantragt man als Eignergemeinschaft den IBS?

Wenn Sie als Eignergemeinschaft einen IBS beantragen, tragen Sie bitte im Antragsformular den Namen eines Eigners ein und vermerken Sie, dass noch weitere Eignerinnen und Eigner hinzukommen. Dem ausgefüllten Antrag legen Sie bitte einen Eignergemeinschaftsvertrag sowie die Personalausweiskopien aller Eignerinnen und Eigner bei.

Wann bekomme ich mit dem IBS einen Messbrief?

Für Klassen-Boote, die eine Registrierung beim DSV benötigen, stellen wir zusammen mit dem IBS den DSV-Messbrief aus. Dazu trägt der Vermesser die notwendigen Daten unter „Vermessung“ im Antragsformular ein.

Weitere Informationen zum IBS erhalten Sie per E-Mail an bootsscheine@dsv.org oder telefonisch unter 040/632009-0.