MARPOL

Mit Inkrafttreten der „Zweiten Verordnung zur Änderung umweltgerechter Vorschriften in der Seeschifffahrt“ am 12. April 2008 wurde unter anderem die Pflicht zum Aushang der Müllentsorgungsregeln nach MARPOL Anlage V wirksam.

Danach sind gemäß Regel 10 Abs. (I) der MARPOL Anlage V auf allen Schiffen über 12 Metern Länge Aushänge über die Vorschriften der Regeln über das Einbringen oder Einleiten von Müll nach Anlage V zu MARPOL 73/78 anzubringen.

Entsprechend § 11 der Verordnung über das umweltgerechte Verhalten in der Seeschifffahrt (SeeUmwVerhV) gilt diese Verpflichtung für Sportboote und Traditionsschiffe als erfüllt, wenn

  1. sich an Bord ein gemeinsames Merkblatt des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie und von Verbänden des Wassersports über die umweltgerechte Abfallbehandlung und Entsorgung auf Schiffen oder ein solches Merkblatt eines Verbandes befindet, das mit dem Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie oder dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung abgestimmt ist, und
  2. die an Bord befindlichen Personen darüber vor Antritt der Fahrt informiert worden sind.

Der DSV hat das seinerzeit gemeinsam mit dem DMYV entwickelte Merkblatt der revidierten Anlage V zu MARPOL 73/78 angepasst und mit dem Bundesministerium für Verkehr-Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) abgestimmt. Das aktualisierte Merkblatt “Marpol Flyer sollten Sie an Bord haben, da bei Kontrollen ansonsten ein Bußgeld droht.