Nutzungsentgelte für Wassersportvereine

Nach viereinhalb Jahren intensiver Verhandlungen kam nun der Durchbruch: Der Vorsitzende des Sportausschusses des Deutschen Bundestages, Dr. Peter Danckert; die Parlamentarische Staatsekretärin im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) Karin Roth und der Bundestagsabgeordnete Swen Schulz stellten den Wassersportverbänden am 10. Februar 2009 eine unbürokratische Regelung der neuen Nutzungsentgelte vor, die von den gemeinnützigen Wassersportvereinen für angepachtete bundeseigene Wasserflächen zu zahlen sind. Sie sieht vor, dass den gemeinnützigen Wassersportvereinen eine Ermäßigung von 75 Prozent auf die nach der letzten Verwaltungsvorschrift berechneten Pachten gewährt wird. In Härtefällen kann die Anpassung gestaffelt werden. Die Regelung gilt ab 2010 und steht noch unter dem Vorbehalt der Haushaltsberatungen für 2010.

Rolf Bähr, Präsident des Deutschen Segler-Verbandes, kommentiert den Durchbruch in den Verhandlungen des Deutschen Olympischen Sportbundes und der Wassersportspitzenverbände mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, an denen er federführend mitgewirkt hat: „Politik und Verwaltung sind auf die Probleme der gemeinnützigen Wassersportvereine eingegangen. Wir haben Signale, dass auch die Probleme der Ausgestaltung der Verträge mit zum Beispiel zu kurzen Vertragslaufzeiten und Übergangslösungen für Vereine, die schon unterschrieben haben, angegangen werden.“ Bähr: „Vordringlich ist, dass dieses Verhandlungsergebnis nun auch geltendes Recht wird. Das darf bis zu den Haushaltsberatungen im Juni nicht – auch nicht vom Sport – zerredet werden.“  (Hamburg, 12. Februar 2009)