Besetzung von gewerbsmäßig genutzten Sportbooten



Die Vorschriften zur Besetzung von gewerbsmäßig genutzten Sportbooten der See-Sportbootverordnung sind geändert. Die bisherigen Anforderungen, mindestens den Sportsee- bzw. den Sporthochseeschifferschein zu besitzen, sind abgesenkt worden.

Bis zu 15 Meter Rumpflänge gelten folgende Regelungen: Bis zu 300 Meter Abstand vom Ufer ist bei entsprechender Einzelfallgenehmigung (durch die Wasser- und Schifffahrtsdirektionen Nord und Nordwest) der Sportbootführerschein-See, in den Küstengewässern (12 Seemeilen) der Sportküstenschifferschein, in den küstennahen Seegewässern (30 Seemeilen und alle Randmeere) der Sportseeschifferschein und in der weltweiten Fahrt der Sporthochseeschifferschein erforderlich.

Die Einzelheiten der neuen Regelung und die weiteren Änderungen für größere Sportboote enthält die geänderte See-Sportbootverordnung. Die Änderungen sind am 15. Mai 2010 in Kraft getreten.

Sporthochseeschifferschein: Astronomische Navigation



Ab dem 01.07.2010 wird die Lösung der astronomischen Standortbestimmung in der Prüfung nur noch mit Taschenrech-ner und nicht mehr mit HO-Tafeln zugelassen. Der Aufwand, dieses mit HO-Tafeln zu berechnen ist nicht mehr zeitgemäß. Dieses Verfahren wird kaum noch wahrgenommen; die Benutzung eines Taschenrechners ist heute Standard.

Kroatien: Keine Probleme mit deutschen Sportbootführerscheinen



Nach Ankündigung einer Liste der in Kroatien anerkannten Befähigungsnachweise zum Führen von Booten unter kroatischer Flagge, hat das kroatische Verkehrsministerium diese jetzt veröffentlicht.

Die deutschen Befähigungsnachweise:

- Sportbootführerschein-See
- Sportküstenschifferschein
- Sportseeschifferschein
- Sporthochseeschifferschein

werden als Voraussetzung zum Führen eines Bootes unter kroatischer Flagge anerkannt.

Eine Liste der in Kroatien anerkannten Befähigungsnachweise finden Sie hier

Fragen- und Antwortenkataloge Sportbootführerschein-Binnen, -See und Sportküstenschifferschein



Die amtlichen Fragen- und Antwortenkataloge für die Sportbootführerscheine -Binnen, -See und Sportküstenschifferschein stehen im "Elektronischen Wasserstraßeninformationssystem" der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (www.elwis.de) als pdf-Dateien zum Download bereit: www.elwis.de/Freizeitschifffahrt/fuehrerscheininformationen/index.html.

Sportküstenschifferschein - Theoretische Prüfung



Den Kartenaufgaben zum Sportküstenschifferschein liegen seit 01.07.2006 die Seekarten 30 und 1875 mit Stand 2005 sowie das Begleitheft (Ausgabe 2006) zugrunde.

Zu beachten ist, dass in den Kartenaufgaben 1875 das Seekartennull nach wie vor auf mittlerem Springniedrigwasser beruht, die Gezeitentafeln aber auf LAT (Lowest Astronomical Tide) umgestellt sind.

Sportseeschifferschein - Gezeitenkunde



Seit 01.07.2006 ist, wie beim Sporthochseeschifferschein, auch für Aufgaben der Gezeitenkunde zum Sportseeschifferschein ausschließlich das Verfahren nach A.T.T. zulässig.

Sporthochseeschifferschein: Obligatorische mündliche Prüfung



Seit dem 01.01.2006 ist für den Erwerb des Sporthochseeschifferscheins neben den Teilprüfungsfächern Navigation, Schifffahrtsrecht und Wetterkunde eine obligatorische mündliche Prüfung im Teilprüfungsfach "Handhabung von Yachten" zu absolvieren. Die Erläuterungen zum Inhalt dieser mündlichen Prüfung stehen hier zum Download bereit:

SHS_Erlaeuterung_muendl_Pruefung_Handhabung_v_Yachten.pdf