EU-Wasserrahmenrichtlinie
Nach der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) sind für alle Gewässer Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme bis zum 22.12.2009 aufzustellen und bis 2015 umzusetzen. Ziel ist das Erreichen eines guten Zustandes der Oberflächengewässer und des Grundwassers. Die Öffentlichkeit hat nun die Möglichkeit, sich bis zum 22.06.2009 in einem Anhörungsverfahren zu den Bewirtschaftungsplänen zu äußern. Eine Übersicht über die einzelnen… weiterlesen