Deutschland – Die Yacht als Umzugsgut
Wer eine Yacht in das Gebiet der Europäischen Union einführt, muss üblicherweise tief in die Tasche greifen und die Mehrwertsteuer auf den Zeitwert entrichten. Aber es gibt auch eine Konstellation, bei der der Eigner die Einfuhrumsatzsteuer vermeiden kann. Gemäß Art. 3 Zollbefreiungsverordnung sind Waren natürlicher Personen, die zudem ihren gewöhnlichen Wohnsitz in das Zollgebiet der… weiterlesen