Amtliche Mitteilungen des DSV in der Yacht Nr. 15 vom 06.07.2016
IV. UMWELT UND RECHT Die nachstehend aufgeführten Vereine haben die Aufnahme als ordentliches Mitglied in den Deutschen Segler-Verband beantragt. Verbandsvereine können binnen eines Monats ab Veröffentlichung Einspruch gegen die Aufnahme einlegen. Der Einspruch ist an die Geschäftsstelle des Deutschen Segler-Verbandes, Gründgensstraße 18, 22309 Hamburg zu richten. BoardSPOrt e.V. BSPO Vorsitzender: Tobias Jürgens Gunsbüttel 13 25870… weiterlesen