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Amtliche Mitteilungen des DSV in der Yacht Nr. 15 vom 06.07.2016

IV. UMWELT UND RECHT

Die nachstehend aufgeführten Vereine haben die Aufnahme als ordentliches Mitglied in den Deutschen Segler-Verband beantragt. Verbandsvereine können binnen eines Monats ab Veröffentlichung Einspruch gegen die Aufnahme einlegen. Der Einspruch ist an die Geschäftsstelle des Deutschen Segler-Verbandes, Gründgensstraße 18, 22309 Hamburg zu richten.

BoardSPOrt e.V.
BSPO
Vorsitzender: Tobias Jürgens
Gunsbüttel 13
25870 Oldenswort