Erleichterung für Bootstransporte in Schleswig-Holstein
Für diese nicht zulassungspflichtigen Anhänger gelten gleichwohl die Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung. Sie können daher für Bootstransporte, z.B. vom Winterlager zum Wasserliegeplatz auf öffentlichen Straßen, nur eingesetzt werden, wenn eine Ausnahmegenehmigung im Einzelfall eingeholt wird. Diese Einzelfallgenehmigungen entfallen künftig in Schleswig-Holstein, wenn für den Anhänger auf der Grundlage eines TÜV-Gutachtens ein Wagenpass eingeholt wird. Der… weiterlesen