Seemännisch sorgfältige Schiffsführung
Er erinnert daran, dass seit 2002 die Reiseplanung internationale rechtlich festgeschriebene Pflicht eines jeden Skippers ist. Nach Regel 34 des fünften Kapitels des internationalen Übereinkommens zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (SOLAS V) ist die beabsichtige Reise vor dem Auslaufen anhand der für das betreffende Gebiet geeigneten Seekarten und nautischen Veröffentlichungen zu planen und… weiterlesen