Erweiterte Befahrensregelung für den OWP Baltic 1
Fahrzeuge unter 24m können den Windpark nunmehr mit den folgenden Ausnahmen befahren: – Sichtweiten unter 500 m (alt: 1000 m),– bis zu einer Windstärke von 8 Bft. (alt: 6 Bft.)– erlaubt ist zukünftig auch das Befahren bei Dunkelheit. Weiterhin verboten innerhalb des Windparks sind der Einsatz von Fischereigeräten aller Art sowie das Ankern und das… weiterlesen