Amtliche Mitteilungen in der Yacht Nr. 4 vom 04.02.2015
IV. UMWELT UND RECHT Die nachstehend aufgeführte Klassenvereinigung hat die Aufnahme als außerordentliches Mitglied in den Deutschen Segler-Verband beantragt. Verbandsvereine können binnen neun Monaten ab Veröffentlichung Einspruch gegen die Neuaufnahme einlegen. Der Einspruch ist an die Geschäftsstelle des Deutschen Segler-Verbandes, Gründgensstraße 18, 22309 Hamburg zu richten. Deutsche Klassenvereinigung der J 70 Class Association e. V.… weiterlesen