Verwirrung um Waffengesetz
In der letzten Zeit haben uns Anfragen von Mitgliedern erreicht, denen gesagt wurde, dass zum Besitz eines Seenotsignalgebers (z.B. von der Firma Nico) einen sog. „Kleinen Waffenschein“ benötigen werde. Anderen Seglerinnen und Seglern wurde ein solches Gerät nicht verkauft mit der Begründung, sie besäßen nicht die nötige Fachkunde. All dies entspricht nicht dem Waffengesetz (WaffG)… weiterlesen


