Direkt zum Inhalt wechseln

Fördermöglichkeiten für Klimaschutzinvestitionen in Sportvereinen – Anträge für 2017 jetzt vorbereiten!

nabu-schifffahrrinne_grossnabu_helge-may
(Foto: NABU/Helge May)

Seit Sommer 2008 fördert das Bundesumweltministerium auf Basis der Kommunalrichtlinie “Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative” Klimaschutzprojekte in Kommunen. Zum 1. Juli 2016 hat das Bundesumweltministerium die Förderung auch auf Sportvereine mit Gemeinnützigkeitsstatus ausgeweitet, die Zuschüsse für Klimaschutzinvestitionen beantragen können.

Anträge auf Zuwendung können vom 1. Januar bis zum 31. März und vom 1. Juli bis zum 30. September jedes Jahres (bis 2019) beim Projektträger Jülich (PtJ) eingereicht werden. Genaue Informationen zur Förderung im Rahmen der Kommunalrichtlinie sowie dem Antragsverfahren erhalten Sie unter http://www.klimaschutz.de/de/zielgruppen/kommunen/foerderung/erweiterte-foerdermoeglichkeiten-der-kommunalrichtlinie.