Nutzungsentgelte: DSV verhandelt erfolgreich für seien Vereine

Nach intensiver Lobbyarbeit auf Bundesebene – neue Regelungen bei Nutzungsentgelten

Monatelange Bemühungen des DSV und viele Gespräche mit dem Bundesministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur (BMVI) und seinen Behörden führten nun zu ersten Erfolgen: Die Nutzungsentgelte für die Bundeswasserstraßen werden zum 1. April 2021 nur stufenweise angepasst oder gestundet. In einigen Revieren wird es Reduzierungen, in anderen Bereichen nur moderate und gestaffelte Erhöhungen für die Wassersportvereine geben.

Von der GDWS (Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt) wurde 2018/2019 eine Einteilung der Wassersportreviere an der Ostsee vorgenommen. Die damit verbundenen teils massiven Entgeltanpassungen stellten unsere Vereine in den letzten zwei Jahren vor enorme finanzielle Herausforderungen.

Seitdem setzt sich der DSV gemeinsam mit dem Forum Wassersport des Deutschen Olympischen Sportbunds – ein Zusammenschluss der großen deutschen Wassersportspitzenverbände unter dem Dach des DOSB – konsequent für gerechte Nutzungsentgeltstufen auf den Bundeswasserstraßen von Nord- und Ostsee und vielen deutschen Flüssen ein.

Anfragen, Anträge, Gespräche, Verhandlungen – die Liste der Aktivitäten auf bundespolitischer Ebene war lang. Unter anderem trafen sich immer wieder Vertreter des DSV und weiterer Wassersportspitzenverbände mit Vertretern des BMVI, der zuständigen Behörde GDWS sowie Vertretern aus den entsprechenden Ausschüssen im deutschen Bundestag. Das Engagement fand auch im Parlament Gehör: Die FDP-Fraktion stellte Anfang März 2021 eine Kleine Anfrage zum Thema im Bundestag. Eine Antwort steht noch aus.

„Nachdem die GDWS ein bundeseinheitliches Nutzungsentgeltkonzept angekündigt hatte“, sagt DSV-Generalsekretär Germar Brockmeyer, „initiierte der DSV im Forum Wassersport zuletzt im Februar einen deutlichen Brief mit unseren Bedenken, Fragen und Vorschlägen“.

Weiterhin 50-prozentige Reduzierung der Nutzungsentgelte für DSV-Vereine

Die nun gefundene Lösung ist praktikabel und finanzierbar: Die Nutzungsentgelte werden nachvollziehbar in Abhängigkeit unter anderem vom Nutzungsaufkommen in den jeweiligen Revieren gestaffelt. Insgesamt ist es gelungen, eine stärkere Transparenz bei der Berechnung der Nutzungsentgelte zu schaffen. DSV-Vereine erhalten weiterhin eine 50-prozentige Reduzierung auf die zu entrichtenden Nutzungsentgelte.

Neuregelung der Nutzungsentgelte. Quelle: Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (wsv.de)
Die neuen Entgeltstufen ab dem 1. April 2021. Quelle: Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (wsv.de)

„So haben wir in einigen Bereichen starke finanzielle Belastungen für unsere Mitglieder abgewendet“, freut sich DSV-Präsidentin Mona Küppers. „Gerade im Zusammenhang mit den ohnehin schon schwierigen Bedingungen während der Pandemie ist diese Erleichterung für alle Vereine dringend notwendig.“

In einigen Revieren erfolgt eine Reduzierung der Gebühren, in anderen eine Erhöhung, die aber in kleinen Schritten vollzogen wird.

Beispiele Nutzungsentgelte Bundeswasserstraßen [€/m²]:

alt ab 1. April 2021
Flensburger Förde 2,85 1,70
Schlei 1,67 2,00
Kieler Förde 2,85 2,00
Lübecker Bucht 2,85 1,70
Elbe 1,67 1,10
Untere-Havel-Wasserstraße 1,73 2,00
Spree-Oder-Wasserstraße 1,73 1,70
Nordsee (Schleswig-Holstein)

bzw.

0,83

1,67

1,40*

1,40*

*in Abhängigkeit von der Lage des Reviers