Jetzt um Fördergelder für Sanierungen bewerben!

Ab 1. Juli können sich Segel- und Sportvereine um einen Zuschuss bei der Sanierung ihrer Sportstätten beim Bundesuministerium für Umwelt (BMU) bewerben. Voraussetzung: Mit den Baumaßnahmen wird der Klimaschutz weiter gestärkt. Die Bewerbungsfrist endet am 30. September.

Kommunalrichtlinie
Auch Vereine, die auf ihrem Clubgelände Pächter sind, können Fördergelder vom BMU bekommen. Foto: Brianna Santalla/Unsplash

Das Wort Kommunalrichtlinie klingt sperrig, umfasst aber neben Kommunen, Gemeinden und öffentlichen Einrichtungen auch eingetragene, gemeinnützige Vereine. Das ist die Chance für Segelvereine und Clubs, sich um Fördergelder für die klimagerechte Sanierung der Außenanlagen Clubhäuser oder Umkleideräume zu bewerben.

Förderungswürdig ist alles, was einen Beitrag zum Klimaschutz leistet. Das kann eine klimafreundliche Belüftungstechnik sein, aber auch ein besserer Abstellplatz für Fahrräder.  Für Segelvereine sind vor allem die Zuschüsse beim Einbau von Verschattungsvorrichtungen mit Tageslichtnutzung für die Clubheime und eine Verbesserung der Außenbeleuchtung mit einer Zeit- und präsenzabhängigen Schaltung sowie die Optimierung zentraler Warmwasserbereitung interessant.

Dabei haben sich die Richtlinien für die Fördermaßnamen seit der Novellierung im Januar 2019 für die Vereine zum Positiven verändert. Fördergelder können auch beantragt werden, wenn die Clubs nicht Eigentümer der Sportstätten sind, sondern nur Pächter.

Ergänzung zum 10.7.2019

1)  Antragsteller aus Braunkohlerevieren erhalten künftig eine um bis zu 15 Prozentpunkte erhöhte Förderquote, dies gilt auch für Sportvereine und Sportstätten. Ein Eigenanteil von 10 bzw. 15 % muss jedoch nach wie vor erbracht werden. Eine Übersicht über die entsprechenden Regionen erhalten Sie hier: https://www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie  

2)  Bislang durften Zuschläge im Rahmen von Auftragsvergaben erst mit Beginn des Bewilligungszeitraumes erteilt werden. Nun kann ein Zuschlag bereits bei Erhalt des Zuwendungsbescheides erteilt werden, um Maßnahmen schneller umsetzen zu können. Dabei gilt jedoch nach wie vor, dass Leistungen erst innerhalb des festgelegten Bewilligungszeitraums erbracht werden dürfen.

Vom BMU gibt es einen ausführlichen Flyer zur neuen Kommunalrichtlinie für Sportvereine, in dem alle Details erläutert sind. Bisher wurden rund 8,2 Millionen Euro an Fördergeldern für Sportvereine bewilligt.

Der DOSB hat hier eine Übersicht über die Fördermöglichkeiten und Antragsstellung zusammengestellt. Weitere Informationen gibt es unter klimaschutz.de/kommunalrichtlinie und klimaschutz.de/foerderlotse.