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Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung

Am 25. Mai 2018 tritt die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) EU-weit in Kraft. Sie löst das bisherige Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) weitestgehend ab. Die DSGVO gilt für alle Personen und Unternehmen, die personenbezogene Daten erheben, verarbeiten oder nutzen.

Personenbezogene Daten sind beispielsweise Name, Anschrift, aber auch die IP-Adresse oder IBAN einer Person. Unter Verarbeitung versteht man in diesem Zusammenhang das Speichern, Übermitteln oder Bearbeiten der Daten.

Bereits vor Inkrafttreten der DSGVO sollten Sie mit den Vorbereitungen beginnen, um die Datenschutzkonformität in Ihrem Verein sicherzustellen.

Da die DSGVO alle Sportvereine im gesamten Bundesgebiet gleichermaßen betrifft, egal welche Sportart sie betreiben, erfolgt die Information und Beratung über den DOSB bzw. die Landessportbünde. Umfangreiche und aktuelle Informationen zur Umsetzung der DSGVO für Sportvereine erhalten Sie zum Beispiel…

…beim Württembergischen Landessportbund unter:

https://wlsb.de/vereinsmanagement/recht?utm_source=newsletter_253&utm_medium=email&utm_campaign=wlsb-newsletter-23-2017

…beim Hamburger Sportbund unter:

https://www.hamburger-sportbund.de/themen/datenschutz

…beim Landessportbund Nordrhein-Westfalen unter:

http://www.vibss.de/vereinsmanagement/recht/datenschutz/Weitere Informationen zum Thema Datenschutz finden Sie auch auf der Website des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit https://www.datenschutz-hamburg.de/ unter “Das neue Datenschutzrecht der EU”. Auf dieser Seite werden die Informationen immer wieder um aktuelle Auslegungshilfen und Leitlinien ergänzt.