Offizielle Mitteilung des DSV v. 04.08.2025 – Technischer Ausschuss

Befristete Änderung der Klassenvorschriften der O-Jollen

Die Änderung der Klassenvorschriften der O-Jollen tritt zum 04.08.2025 in Kraft und gilt bis zum 31.12.2025.

O-Jollen

Thema: Rumpfvermessung

Regel: 7.2.4 Abs. 3:

Alt: Die Außenhaut muss zwischen jeweils 3 Rumpfvermessungs-Spanten in jeder Richtung strakend verlaufen. Sogenannte Vermessungsbeulen sind verboten. Hohle Stellen in der Außenhaut von mehr als 1mm zwischen Außenhaut und aufgelegten Straklatten im Bereich zwischen den Spanten 0 und 8 sind verboten.

Neu: Die Außenhaut muss zwischen jeweils 3 Rumpfvermessungs-Spanten in jeder Richtung strakend verlaufen. Sogenannte Vermessungsbeulen sind verboten. Hohle Stellen in der Außenhaut von mehr als 3mm zwischen Außenhaut und aufgelegten Straklatten im Bereich zwischen den Spanten 0 und 8 sind verboten.

Technischer Ausschuss des DSV

Kay-Enno Brink
(Obmann)