Befristete Änderung der Klassenvorschriften der O-Jollen
Die Änderung der Klassenvorschriften der O-Jollen tritt zum 04.08.2025 in Kraft und gilt bis zum 31.12.2025.
O-Jollen
Thema: Rumpfvermessung
Regel: 7.2.4 Abs. 3:
Alt: Die Außenhaut muss zwischen jeweils 3 Rumpfvermessungs-Spanten in jeder Richtung strakend verlaufen. Sogenannte Vermessungsbeulen sind verboten. Hohle Stellen in der Außenhaut von mehr als 1mm zwischen Außenhaut und aufgelegten Straklatten im Bereich zwischen den Spanten 0 und 8 sind verboten.
Neu: Die Außenhaut muss zwischen jeweils 3 Rumpfvermessungs-Spanten in jeder Richtung strakend verlaufen. Sogenannte Vermessungsbeulen sind verboten. Hohle Stellen in der Außenhaut von mehr als 3mm zwischen Außenhaut und aufgelegten Straklatten im Bereich zwischen den Spanten 0 und 8 sind verboten.
Technischer Ausschuss des DSV
Kay-Enno Brink
(Obmann)