Der Deutscher Segler-Verband stellt zusammen mit dem Technischen Ausschuss des DSV fest:
Ein Paddel muss bauartbedingt ausreichend steif und fest sein und oberhalb des Blatts über geeignete Griffmöglichkeiten verfügen. Dem Segler muss es möglich sein, die O-Jolle in aufrecht sitzender Position kontinuierlich mit dem Paddel fortzubewegen.
Ein Ösfass, Schöpfer oder Eimer kann nicht eine Tüte, Beutel oder wasserdichter Sack sein. Ein Ösfass, Schöpfer oder Eimer muss einhändig nutzbar sein und bauartbedingt ein schnelles und wirksames Lenzen ermöglichen.
Für die Ausrüstung gilt, dass diese nicht Bestandteil des Bootes ist.
Die Ausrüstung muss, ohne die Auftriebskörper zu öffnen, erreich- und nutzbar sein.
Bei den Ausrüstungsgegenständen auf den nachfolgenden Bildern werden die nötigen Eigenschaften augenscheinlich nicht eingehalten (siehe PDF).