Nachdem vor rund einem Jahr die Pläne für einen Nationalpark Ostsee aufgegeben wurden, setzt die Schleswig-Holsteinische Landesregierung auf den weniger strengen Aktionsplan Ostseeschutz. In den vier Ostsee-Landkreisen fanden nun Informations- und Dialogveranstaltungen statt. Vertreter des DSV waren bei zwei Terminen dabei.
Die identisch aufgebauten Veranstaltungen in Eckernförde, Flensburg, Neustadt in Holstein und Plön waren für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger offen. Umweltminister Tobias Goldschmidt und die verantwortlichen Staatssekretärinnen aus den beteiligten Landesministerien (Innen, Wirtschaft und Landwirtschaft) gaben einen Überblick über den aktuellen Stand.
In Eckernförde war DSV-Abteilungsleiter Fahrten- und Freizeitsegeln Rainer Tatenhorst vor Ort, DSV-Justiziar Michael Stoldt besuchte die Veranstaltung in Neustadt. Beide lobten die Bemühungen der Landesregierung, über die laufenden Arbeiten zu informieren und ein Forum für Anregungen und Wünsche zu bieten. Zudem bot sich die Gelegenheit zum Austausch mit anderen Institutionen und Verbänden – vor Ort waren beispielsweise Vertreterinnen und Vertreter von NABU, WWF, dem Institut Geomar oder auch dem Segler-Verband Schleswig-Holstein.
Aber: Konkrete neue Informationen gab es bei den Informationsveranstaltungen nicht. „Es wurden exakt die gleichen Inhalte kommuniziert, die schon vor einem Jahr schriftlich verbreitet wurden“, sagt DSV-Justiziar Michael Stoldt. Rainer Tatenhorst ergänzt: „Man bekam den Eindruck, dass die Landesregierung noch in der Sondierungsphase steckt.“
Aktionsplan Ostseeschutz: Für die Segel-Saison 2025 ändert sich noch nichts
Die wichtigsten Informationen für Wassersporttreibende aus dem Aktionsplan Ostseeschutz lauten zusammengefasst: Segeln bleibt überall auf der Ostsee erlaubt. Auch Windsurfen, Kitesurfen, Wind- und Kitefoilen sind wie bisher möglich. Ebenso bleiben alle Häfen ganzjährig wasserseitig erreichbar.
Größere Teile der Ostsee in Schleswig-Holstein werden unter Schutz gestellt, insgesamt 12,5 Prozent. Geplant sind drei neue marine Schutzgebiete, und die bereits unter Schutz stehenden Flächen erhalten strengere Regeln. Fischerei ist dort komplett verboten, auch Freizeitangeln. In den streng geschützten Gebieten soll es eine Befahrensverordnung geben, um Wasservögel in der Brutzeit zwischen November und Ende März zu schützen.
„Allerdings wird es auch in den Wintermonaten innerhalb dieser Gebiete Zonen geben, in denen der Wassersport erlaubt ist“, sagt Michael Stoldt. „Außerdem wird das Anfahren der Häfen durch festgelegte Korridore möglich sein.“ Justiziar Stoldt stellt aber auch klar: „Wir wollen an der Erarbeitung der Befahrensregeln für die Naturschutzgebiete beteiligt sein, das haben wir dem Ministerium gegenüber deutlich gemacht.“
In der Saison 2025 ändert sich für Wassersportler*innen zunächst nichts. „Da es sich um Bundeswasserstraßen handelt, muss das Land Schleswig-Holstein den Antrag für eine Befahrensverordnung beim Bundesministerium stellen“, erklärt Michael Stoldt. Erst für Mitte 2026 werde hier mit Ergebnissen gerechnet.
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