Einst waren die türkischen Marinas enorm begehrt bei Bootseignern aus dem Ausland. Die Liegeplatzpreise konnten sich im Mittelmeer-Vergleich sehen lassen, der Service rund ums Boot war gut und bezahlbar. Durch immer weniger freie Kapazitäten hat sich das zuletzt deutlich verändert. Ab September sind die Leistungen der Marinas nun zudem mit 20 Prozent Mehrwertsteuer behaftet.
Überraschend kam es nicht, denn als ziemlich genau vor 40 Jahren für „In Häfen und Flughäfen erbrachte Dienstleistungen für See- und Lufttransportfahrzeuge“ die besondere Befreiung von der Mehrwertsteuer eingeführt wurde, war die „Yachtszene“ in der Türkei eine doch sehr dünn besiedelte Nische mit vorwiegend fremdbeflaggten Yachten. Trotzdem, seit vier Jahrzehnten wurde nahezu ständig diskutiert, ob Privatyachten als „Seetransportfahrzeuge“ gelten – oder nicht. Und seit vier Jahrzehnten wurden Privatyachten am Ende doch als Transportfahrzeuge geduldet.
Jedoch, ab Ende 2023 und im Rahmen von Bemühungen zur Erschließung neuer Steuereinnahmen stand diese Ausnahme wieder einmal zur Diskussion. Nun ist die Änderung verabschiedet, und für die Wassersportbranche gilt seit dem 1. September, dass auf alle Leistungen eine Mehrwertsteuer, derzeit in Höhe von 20 Prozent, entrichtet werden muss.
Mit Ausnahme der Marinas haben die Servicebetriebe und nautischen Dienstleister in der Türkei auch in den vergangenen Jahren oft die Mehrwertsteuer in ihren Rechnungen ausgewiesen, denn die Anträge auf die Befreiung waren nicht ganz ohne. Jetzt sind alle dazu verpflichtet, vor allem aber die Anbieter von Bootsliegeplätzen. Für die Eigner kommt das ungelegen und die türkischen Marinas sind dabei, sich zu überlegen, wie sie mit dieser Steuer nicht noch ein weiteres Stück ihrer Attraktivität für ihre Gastyachten, seien sie türkisch oder ausländisch beflaggt, einbüßen. Zumal die Anzahl der Marinas in der Türkei zumindest leicht weiter anzieht.
Übrigens, wie so oft, nicht alle Steuervorschläge wurden am Ende umgesetzt. Aber gerade türkische Staatsbürger sind schon sehr betroffen: Die sogenannte „Ausreisesteuer“ für türkische Bürger, zum Beispiel, wurde gleich um ein Mehrfaches erhöht.