Ja! Auch wenn die Broschüre des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) – jetzt für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) – zunächst etwas anderes vermuten lässt (Seite 19), wird auf Seite 30 ff. konkretisiert, dass auch an Bord von Sportbooten “aktuelle Seekarten, Seebücher und Revierführer für die Reiseplanung und den Törn unerlässlich sind”. Für den Einsatz von elektronischen Geräten gibt es auch hier gesonderte Bedingungen – jedoch gilt immer: “zu beachten sind die Regelungen der Schiffssicherheitsverordnung für kleine und große Sportboote. Aktuelle Papier-Seekarten sind stets mit an Bord zu führen.”
§ 13 Verhaltenspflichten
(1) Der Eigentümer eines Schiffes, das die Bundesflagge führt, hat dafür zu sorgen, daß
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auf der Brücke stets folgende Unterlagen vorhanden sind:
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die für die jeweilige Seereise erforderlichen amtlichen Ausgaben von Seekarten und Seebüchern im Sinne von Abschnitt C.I.4 der Anlage 1; bei Sportbooten im Sinne der Sportbootführerscheinverordnung-See genügt es, wenn an Bord nichtamtliche Ausgaben mitgeführt werden,
Die komplette Broschüre gibt es hier als Download: Sicherheit auf dem Wasser