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Italien: nicht ohne Permit in den Nationalpark Cinque Terre

Das schöne Land mit dem langen Stiefel, der weit nach Süden ins Mittelmeer reicht, hat viele Schutzgebiete am Meer, die man meist nur nutzen darf, wenn man vorher eine Genehmigung beantragt hat. Das gilt seit einigen Jahren auch für den Nationalpark Cinque Terre südöstlich der großen Hafenstadt Genua. Sonst kann es teuer werden …

Die italienischen Behörden zu Wasser sind seit vielen Jahren bekannt dafür, dass sie gerne hohe Strafen für geringe Vergehen verhängen.  Man tut also immer gut daran, sich zu informieren, was gefordert wird, wenn die Seekarte oder das Handbuch ein besonderes Gebiet ausweisen.

Das tat auch ein Skipper, wurde aber nicht fündig im Internet und als er sich im Hafen von Verazze nicht anmelden konnte, machte er die Segelyacht an einer Boje in Hafennähe fest. Kurz darauf kam ein Polizeiboot und verhängte einen Strafzettel, der Betrag kam zwei Monate später per Post.

Wer das verhindern möchte muss ein Permit erwerben. Das gilt für Segeln und Muringboje in der Zone B, eine Muringboje in der Zone C und Ankern in der Zone B des Schutzgebietes. Eine Boje kann nicht reserviert werden. Das Permit ist gültig bis zum nächsten Tag um 12 Uhr.

Ein Permit gibt es über die Webseite der Area Marina Protetta dell Cinque Terre, www.areamarinaprotetta5terre.it. Dort gibt es auch eine Broschüre in drei Sprachen (Italienisch, Englisch, Französich) mit einer Anleitung zum Buchen der tageweisen Genehmigung und eine Karte des Schutzgebietes zum Herunterladen.

Auf Englisch den Punkt „Daily Permits“ auswählen und die „Self Declaration“ ausfüllen. Dann weiter zum Bezahlen. 8 EUR für Boote bis 10 m Länge und 15 EUR für 10 bis 24 m Länge. Bezahlen per Kreditkarte. Wichtig: Das Permit wird nicht als PDF versendet. Man erhält lediglich eine Benachrichtigung über das Bezahlen per E-Mail von Nexi. Das Permit soll sich aber als PDF auf Handy oder Tablet herunterladen lassen.

Info-Tel. und E-Mail (Montag-Freitag von 9-12 Uhr): +39 0187 762 607, [email protected]

https://www.parconazionale5terre.it/Earea-marina-protetta.php

https://www.parconazionale5terre.it/grafix/Mappa_amp_cinque_terre_girepam.jpg

https://www.parconazionale5terre.it/pdf/Brochure_stampa.pdf

Ärger im Nationalpark Cinque Terre

Ein besonders krasses Beispiel stammt aus Ende des vergangenen Jahres. 1.500 EUR soll ein Skipper bezahlen, der im Nationalpark Cinque Terre eine Boje zum Festmachen nahm und vorher kein Permit erworben hatte.

Wir waren letzten Oktober (2023) mit einer Charteryacht in der Toskana unterwegs. Nachdem wir im Internet nichts Gegenteiliges gefunden haben, sind wir in das Seegebiet des  Cinque Terre eingefahren. Wir hatten bei der Anfahrt  telefonisch und per SMS versucht einen Liegeplatz in Verazze zu reservieren. Leider hat sich niemand gemeldet.

Wir haben uns dann vor dem Hafen an eine Boje gelegt.  Kurz darauf tauchte ein Polizeiboot auf und wir bekamen einen Strafzettel. Im Dezember kurz vor Weihnachten traf dann der beiliegende Bescheid mit der horrenden Strafe von 1.500 Euro ein.

Wir wollen bei Ihnen anfragen, ob Ihnen ähnliche Fälle bekannt sind, ob das rechtens ist bzw. die Höhe der Strafe normal ist. (Wir waren ganze 3 Stunden im Park!!)

dazu Birger Palm (Palm-Yachting) am 27. Mai 2024:

Die Strafe wurde nicht für die Nutzung der Bojen ohne Genehmigung ausgesprochen, sondern es wurde eine Strafe für Chartertätigkeit im Nationalpark ohne Genehmigung ausgesprochen. Da der Charterkunde keine Chartertätigkeit ausübt, kann er nicht dafür belangt werden, m. E. betreibt auch die Charterfirma keine Charter im Nationalpark. D.h. als Charterkunde würde ich hier in dem Fall nicht zahlen. Da die Charterfirma als “Mitschuldiger” benannt ist, sollte diese sich mit ihren Mitteln dagegen wehren. Die Charterfirma sollte über die Nichtzahlung informiert werden, damit diese gegen den Strafbescheid Einspruch erheben kann.

In dem Fall wird hier nicht das Befahren des Nationalparks ohne Genehmigung bestraft, sondern die gewerbliche Nutzung (deshalb auch der hohe Betrag), diese liegt aber bei einer Bareboatcharter nur am Übergabeort des Schiffes und wird sicher nicht durch die Charterkunden durchgeführt.”