Mit dem Lockdown Ende Februar 2020 infolge der Corona-Pandemie hatte Griechenland auch den Grenzübertritt zur Türkei mit Sportbooten untersagt. Das wurde nun mit Datum vom 11. August 2021 per Gesetz aufgehoben. Für Einreisende gibt es jetzt zahlreiche Dinge zu beachten und zu erfüllen.
Schon seit circa einem Monat ist der Grenzübertritt für kommerzielle Crews möglich, jedoch durften sich weder Eigner noch Gäste auf dem Schiff befinden. Das neue Gesetz gilt zunächst nur bis zum 19. August, 6 Uhr, eine Verlängerung ist jedoch wahrscheinlich. Die Anforderungen an einreisende Yachten wurden zuletzt lokal von den beteiligten Behördenvertretern diskutiert und festgelegt. Claus Bettag, Repräsentant der DSV Kreuzer-Abteilung auf der Insel Kos, hat das verfolgt und schreibt:
„Das Gesetz wird aktuell von jeder Stadt- bzw. Inselverwaltung anders ausgelegt. Die für Einreisende eigentlich verpflichtende Passenger Locator Form (PLF ) muss nicht ausgefüllt werden, da dort als Verkehrsmittel nur Flugzeug, Bahn, Bus, Fähre und Kreuzfahrtschiff ausgewählt werden können.
Auf jeden Fall sollte darauf geachtet werden, immer den vorgeschriebenen Weg (Ausklarieren, Einklarieren) einzuhalten. Es wird sowohl in der Türkei als auch in Griechenland darauf geachtet, dass vorher im anderen Land ausklariert wurde! Aktuell empfehle ich immer einen Agenten, da sich die Lage kurzfristig ändern kann, z. B. A1, https://a1yachting.com↗oder Rodos Yacht Services, https://rodosyacht-services.gr↗ “
Diese Häfen in Griechenland sind im Gesetz benannt für den Grenzübertritt: Kavala, Mytilene, Chios, Vathy und Pythagorion auf Samos, Leros, Symi, Kalymnos, Skala auf Patmos sowie die touristischen Häfen der Inseln Kos und Rhodos.
Nach Information von Claus Bettag sind diese Anforderungen auf der Insel Kos zu erfüllen:
Mindestens sechs Stunden vor Ankunft Übermittlung von entweder Impfzertifikat, Nachweis der Genesung von Covid-19 oder negativem PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden bei Ankunft) in englischer Sprache mit Ausweisnummer. Es werden auch andere Sprachen akzeptiert (siehe travel.gov.gr), jedoch kein Türkisch. Die Übermittlung hat als E-Mail sowohl an die Port-Security, die Port-Police sowie an den Zoll zu erfolgen.
Bei Ankunft den speziellen Bereich beim Zoll zum Anlegen nutzen und sich ausweisen mit Pass oder Ausweis und dem Covid-19-Nachweis, s.o. Anschließend zur Passkontrolle, zu Port Police und Zoll. Für nicht EU-beflaggte Boote gibt es möglicherweise weitere Prozeduren.
Autor: Martin Muth
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