Griechenland – Türkei: Seegrenze für Sportboote bleibt zunächst offen

Seit dem 11. August 2021 durften Sportboote nach circa eineinhalb Jahren erstmals wieder zwischen Griechenland und der Türkei bzw. in der Gegenrichtung unterwegs sein. Diese Grenzöffnung war von griechischer Seite auf den 19. August befristet und wurde nun um eine weitere Woche verlängert. Für Einreisende gibt es jetzt zahlreiche Dinge zu beachten und zu erfüllen.

Mit dem Lockdown Ende Februar 2020 infolge der Corona-Pandemie hatte Griechenland auch den Grenzübertritt zur Türkei mit Sportbooten untersagt. Das war mit Datum vom 11. August 2021 per Gesetz aufgehoben worden, das neue Ablaufdatum ist nun der 26. August.

Kurzzeitig war diskutiert worden, im Zuge der Verlängerung nur noch Personen per Yacht einreisen zu lassen, die vollständig geimpft sind. Das wurde jedoch verworfen. Auch andere Nachweise  werden weiterhin anerkannt. Das für Einreisende eigentlich verpflichtende Passenger Locator Formular (PLF ) muss weiterhin nicht ausgefüllt werden, da dort als Verkehrsmittel nur Flugzeug, Bahn, Bus, Fähre und Kreuzfahrtschiff ausgewählt werden können, sagt Claus Bettag als Repräsentant der DSV Kreuzer-Abteilung, und: Auf jeden Fall sollte darauf geachtet werden, immer den vorgeschriebenen Weg (Ausklarieren, Einklarieren) einzuhalten. Der Service durch eine Agentur ist wegen der Vorschriften, die von Insel zu Insel unterschiedlich sein können, weiter angeraten.

Claus Bettag, Repräsentant der DSV Kreuzer-Abteilung auf der Insel Kos, hat das verfolgt und schreibt:

„Das Gesetz wird aktuell von jeder Stadt- bzw. Inselverwaltung anders ausgelegt. Die für Einreisende eigentlich verpflichtende Passenger Locator Form (PLF ) muss nicht ausgefüllt werden, da dort als Verkehrsmittel nur Flugzeug, Bahn, Bus, Fähre und Kreuzfahrtschiff ausgewählt werden können.

Auf jeden Fall sollte darauf geachtet werden, immer den vorgeschriebenen Weg (Ausklarieren, Einklarieren) einzuhalten. Es wird sowohl in der Türkei als auch in Griechenland darauf geachtet, dass vorher im anderen Land ausklariert wurde! Aktuell empfehle ich immer einen Agenten, da sich die Lage kurzfristig ändern kann, z. B. A1, https://a1yachting.com↗ oder Rodos Yacht Services, https://rodosyacht-services.gr↗

Diese Häfen in Griechenland sind im Gesetz benannt für den Grenzübertritt: Kavala, Mytilene, Chios, Vathy und Pythagorion auf Samos, Leros, Symi, Kalymnos, Skala auf Patmos sowie die touristischen Häfen der Inseln Kos und Rhodos.

Nach Information von Claus Bettag sind diese Anforderungen auf der Insel Kos zu erfüllen:

Mindestens sechs Stunden vor Ankunft Übermittlung von entweder Impfzertifikat, Nachweis der Genesung von Covid-19 oder negativem PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden bei Ankunft) in englischer Sprache mit Ausweisnummer. Es werden auch andere Sprachen akzeptiert (siehe travel.gov.gr), jedoch kein Türkisch. Die Übermittlung hat als E-Mail sowohl an die Port-Security, die Port-Police sowie an den Zoll zu erfolgen.

Bei Ankunft den speziellen Bereich beim Zoll zum Anlegen nutzen und sich ausweisen mit Pass oder Ausweis und dem Covid-19-Nachweis, s.o. Anschließend zur Passkontrolle, zu Port Police und Zoll. Für nicht EU-beflaggte Boote gibt es möglicherweise weitere Prozeduren.

Autor: Martin Muth

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