Norddeutschland: Quarantänebestimmungen in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern , Niedersachsen

Vor dem Hintergrund der derzeitig im Bundesgebiet auftretenden Corona Hotspots, haben Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen ihre Einreisebestimmungen verschärft. Dies betrifft auch Seglerinnen und Segler aus Risikogebieten innerhalb Deutschlands, die planen an den Küsten der norddeutschen Bundesländer zu segeln.

Schleswig-Holstein ab dem 25.06.2020:

  • Personen die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet ( eingestuft durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und  durch das Robert Koch-Institut veröffentlicht) außerhalb der Bundesrepublik aufgehalten haben, oder aus einem Risikogebiet aus Deutschland zu touristischen Zwecken einreisen wollen, müssen sich unverzüglich in eine 14-tägige Quarantäne begeben oder ein ärztliches Attest vorweisen, dass nicht älter als 48 Stunden ist.
  • Für das Inland gilt dies für Kreise oder kreisfreien Städte, in denen mehr als 50 Personen pro 100.000 Einwohner innerhalb der letzten 7 Tagen positiv auf das Corona Virus getestet worden sind. Informationen hierüber sind auf der Internetseit des Robert-Koch-Instituts zu finden.
  • Es gelten Ausnahmen für die Durchreise, täglich oder für bis zu 48 Stunden zwingend notwendige und unaufschiebbare berufliche oder medizinische Gründe, oder wenn man sich weniger als 48 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten hat.

Ersatzverkündung (§ 60 Abs. 3 Satz 1 LVwG) – Landesverordnung zur Änderung von Verordnungen zur Bekämpfung des Coronavirus in Schleswig-Holstein

Hinweise für Urlauber aus dem In- und Ausland des Landes Schleswig-Holstein

Mecklenburg-Vorpommern ab dem 23.06.2020:

  • Personen die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem internationalen Risikogebiet ( eingestuft durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und  durch das Robert Koch-Institut veröffentlicht) außerhalb der Bundesrepublik aufgehalten haben, oder sich in den letzten 7 Tagen in einem Risikogebiet innerhalb Deutschlands aufgehalten haben, müssen ein ärztliches Attest vorweisen, dass nicht älter als 48 Stunden ist.
  • Für das Inland gilt dies für Kreise oder kreisfreien Städte, in denen mehr als 50 Personen pro 100.000 Einwohner innerhalb der letzten 7 Tagen positiv auf das Corona Virus getestet worden sind. Informationen hierüber sind auf der Internetseit des Robert-Koch-Instituts zu finden.

Verordnung der Landesregierung zum dauerhaften Schutz gegen das neuartige Coronavirus in Mecklenburg-Vorpommern (Corona-LVO MV) Vom 8. Mai 2020

10 Richtlinien für ein gesundes Miteinander im Urlaub des Landes Mecklenburg-Vorpommern

Niedersachsen ab dem 26.06.2020:

  • Ab dem 26.06.2020 ist es Betreiberinnen und Betreibern von Beherbergungsstätten untersagt Personen, die ihren ersten Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt im Kreis Gütersloh oder im Kreis Warendorf haben, zu beherbergen.
  • Personnen die ein ärztliches Attest vorweisen können, dass nicht älter als 48 Stunden ist, ist die Beherbergung aus den betroffenen Kreisen gestattet.