Slowenien: Touristische Einreise ausgesetzt

Es ließ aufhorchen, als Slowenien, das Land mit der kurzen Küste im Norden der Adria, die Corona-Pandemie für sich als beendet erklärte und die Grenzen öffnete. Doch das währt nur wenige Tage. Aktuell ist Ausländern nur die Durchreise erlaubt, zum Beispiel zum südlich angrenzenden Kroatien.

Über die aktuellen Regeln informiert die Deutsche Botschaft in Laibach (Ljubljana) auf Ihrer Webseite, https://laibach.diplo.de/si-de/service/coronavirus/2312802. Dort heißt es unter anderem:

Die Beschränkungen bei der Einreise nach Slowenien sind durch die Verordnung der slowenischen Regierung vom 14.05.2020 geregelt worden. Die Verordnung ist durch die weitere Verordnung vom 17.05.2020 ergänzt und geändert worden.

Demnach ist die Durchreise durch Slowenien für deutsche Staatsangehörige stets möglich, vorausgesetzt, sie erfolgt am selben Tag, an dem die Grenze nach Slowenien überschritten wird (§ 11 Nr. 6 der o.g. (konsolidierten) Verordnungen). Kurze Zwischenstopps (z.B. zum Tanken) sind nicht ausdrücklich verboten. Voraussetzung ist außerdem, dass dem Betreffenden die Einreise in das Nachbarland (z. B. Kroatien) erlaubt ist.

Darüber hinaus dürfen deutsche Staatsangehörige, die ihren Wohnsitz in Slowenien oder in Kroatien haben, nach Slowenien einreisen. Wenn sie sich vor Einreise länger als 14 Tage außerhalb der EU- oder Schengenstaaten aufgehalten haben, besteht für sie allerdings eine 14-tägige Quarantänepflicht.

Schließlich dürfen auch deutsche Staatsangehörige, die ihren Wohnsitz in einem anderen EU- oder Schengenstaat als Slowenien oder Kroatien haben, nach Slowenien einreisen. Für sie besteht allerdings grundsätzlich eine 14-tägige Quarantänepflicht. Die Quarantänepflicht gilt für sie insbesondere auch dann, wenn die Einreise nach Slowenien zu touristischen oder zu Besuchszwecken erfolgt. In jedem Fall wird für einen Grenzübertritt nach Slowenien ein gültiger Reisepass oder ein gültiger Personalausweis benötigt (gilt auch für Kinder!).

Ergänzend gibt es auf der Webseite der Botschaft auch Informationen zum Überschreiten der Landgrenze von Deutschland nach Österreich und von Slowenien nach Österreich.