Die Wasserschutzpolizei Mecklenburg-Vorpommern teilt mit, dass Dauerliegeplatzinhaber aus anderen Bundesländern ihren Liegeplatz und das Boot wieder nutzen können, wenn sie einen Vertrag über mindestens sechs Monate für 2020 vor dem 28.4.2020 abgeschlossen haben. Zur erlaubten Nutzung gehört der Transfer vom Winter- zum Sommerliegeplatz, sowie die Vorbereitung des Bootes auf das Einsetzen ins Wasser.
Sie dürfen sich dabei von Personen aus dem eigenen Haushalt begleiten lassen. Es wird empfohlen, die erforderlichen Nachweise und Dokumente mitzuführen.
Weitere Informationen↗ dazu von der Landesregierung