Frankreich: Einreise über See ohne Quarantäne

Yachten dürfen wieder auslaufen

Einreise über See ohne Quarantäne

Die Grande Nation, zuletzt einer der Europameister im Einsperren der Bevölkerung wegen des neuen Corona-Virus‘, lockert nun für Wassersportler die Festmacher. Ab sofort dürfen Boote aller Art bis zu 54 sm vom Heimathafen entfernt bewegt werden. Auch Ausländer könnten davon profitieren.

Das sind die neuen Regeln für ganz Frankreich, sie gelten zunächst bis zum 2. Juni 2020.

  • Fahrten innerhalb eines Radius von 54 sm oder 100 km vom Heimathafen sind genehmigt.
  • Das Anlaufen von Häfen sowie das Festmachen ist für Sportboote mit französischer oder ausländischer Flagge in einer maximalen Entfernung von 54 sm oder 100 km von ihrem Heimathafen gestattet.
  • Vergnügungsschiffe mit französischer oder ausländischer Flagge dürfen nicht mehr als 10 Passagiere befördern.
  • Der Kapitän eines Vergnügungsschiffs mit französischer Flagge aus einem fremden Hafen muss dem nächsten Semaphor (besetzte Signalstation, oft neben einem Leuchtturm; d. Red.) seine gesundheitliche Situation mitteilen.
  • Die Einfahrt eines Schiffes mit ausländischer Flagge von einem ausländischen Hafen außerhalb der Schengen-Region in französische Hoheitsgewässer bleibt vorerst verboten, wenn das Ziel dieses Schiffes ein Hafen an der französischen Küste ist. Seine kontinuierliche und unbedenkliche Passage ist jedoch gestattet, bis es die französischen Hoheitsgewässer verlässt.

Details zu den bekannt gemachten Erleichterungen kennt der Eigner und Buchautor Wilfried Krusekopf, der seit mehr als 20 Jahren dauerhaft in der Bretagne im Nordwesten Frankreichs ansässig ist. Er schreibt ergänzend:

In Frankreich entscheidet regional jedes Département unterschiedlich. In der Bretagne geht manches etwas schneller als am Mittelmeer. Eigner am Mittelmeer oder in anderen Regionen des Landes müssen sich daher im Hinblick auf das Segeln auf See vor Ort selbst erkundigen.

Beispiel Bretagne:

Dort sind alle Yachthäfen und Winterlager seit dem 11. Mai 2020 wieder von Bootseignern zu nutzen. Boote dürfen aktuell bis max. 300 m vor der Hafeneinfahrt bewegt werden. Die Grenze von 300 m gilt, weil die Behörde, die für den 300-m-Küstenstreifen zuständig ist (Préfecture départementale), nicht für die See jenseits der 300-m-Grenze entscheiden darf. Das macht die „Préfecture maritime“. Beide Behörden sind allerdings dem Département zugeordnet. Leider haben die „Préfectures maritimes“ noch nicht so schnell gearbeitet wie die „Préfectures départementales“, so dass mit der Freigabe für die Bootsnutzung auf dem Meer jenseits der 300-m-Grenze frühestens ab Samstag, 16. Mai, zu rechnen ist.

Yachteigner aus Deutschland mit Liegeplatz oder Winterlager in Frankreich können nun die Rückkehr zu ihrem Boot vorbereiten. Auch Chartersegler könnten nun Ihren Törn in dem beschränkten Umfang antreten. Denn Frankreich praktiziert keine Quarantäneverpflichtung für EU- Bürger, die über See oder Land oder mit dem Flugzeug einreisen, schreibt Wilfried Krusekopf. Und weiter:

Es gibt bis heute, aber vermutlich Ende Mai nicht mehr, zwar Einreisebeschränkungen für Ausländer, aber wer über See einreist, kann im Hafen festmachen, Wasser, Diesel bunkern und auch Lebensmittel einkaufen (mit Maske), es sei denn, die Person ist Covid-19 infiziert und erklärt dies auch. Tests werden nicht flächendeckend durchgeführt. Freies Bewegen, Einkaufen etc. ist im Radius von 100 km um den Liegeplatz erlaubt. Maskenpflicht besteht in öffentlichen Verkehrsmitteln und ist sinnvoll überall dort, wo sich viele Menschen aufhalten.

Die Einreise nach Frankreich wurde ab sofort erleichtert, es gibt nur noch stichprobenartige Kontrollen an der Grenze zu Süd-Deutschland. Es erfolgt kein Notwendigkeitsnachweis einer längeren Fahrt, allerdings gibt es eine Entfernungsbeschränkung auf 100 km Luftlinie als Radius, für Franzosen vom Wohnort gemessen, für Einreisende von Deutschland oder Belgien ab Grenzübergang.

Aber: Sofern der Einreisende ein entsprechendes ausgefülltes Formular der französischen Behörden vorzeigen kann, aus dem ein triftiger Grund hervorgeht, warum man mehr als 100 km weit fahren muss, so darf er das. Allerdings muss zusätzlich eine formlose Bescheinigung einer „Institution, Firma, Hafenbetreiber…“ vorgezeigt werden, die den angegebenen Grund der Einreise bestätigt. Besser sollte darin von dringenden Reparaturarbeiten oder einer Express-Ersatzteillieferung die Rede sein und nicht von Segelurlaub …“

Die Formulare können hier auf Französisch und Englisch heruntergeladen werden:

www.interieur.gouv.fr/Actualites/L-actu-du-Ministere/Attestation-de-deplacement-et-de-voyage

EU-Bürger wählen ihre Motive für den Grenzübertritt aus dem unteren Block aus, der darüber ist für Bürger aus Nicht-EU-Ländern. Als Einreisender sollte man das Formular auf Deutsch und Französisch ausgefüllt in der Tasche haben. Krusekopf rät, die Kreuze am besten bei „Transporteurs de marchandises, dont les marins“ und „Équipages et personnels exploitant des vols passagers et cargo, ou voyageant comme passagers pour se positionner sur leur base de départ“ zu machen. Und unbedingt die schon erwähnte zusätzliche Bescheinigung vom Liegeplatz-Betreiber / Hafenbehörde / Vercharterer o. ä. mitführen.

Die Wahrscheinlichkeit kontrolliert zu werden, hält Wilfried Krusekopf für nicht hoch. Ein Segler und Eigner, der unter Einhaltung der Regelungen vorige Woche von Freiburg nach Rochefort (am Atlantik bei La Rochelle) zu seinem Boot am Liegeplatz anreiste, sei nicht einmal kontrolliert worden.