Kroatien: Corona-Quarantäne nicht auf dem eigenen Schiff erlaubt

Im Zuge der Corona- resp. Covid-19-Epidemie hat auch die Republik Kroatien Richtlinien für die Sportschifffahrt erlassen. Bemerkenswert ist die Vorschrift, dass Wassersportler, die nicht die kroatische Staatsbürgerschaft haben, eine Quarantäne an Land durchführen müssen.

Das Ministerium für Meeresfragen, Verkehr und Infrastruktur der Republik Kroatien teilte am 17. März 2020 unter der Nr. 530-04-2-1-1-20-4 zum Thema Seeverkehrssicherheit mit (Übersetzung bearbeitet, gekürzt und verfeinert, d. Red.):
„Die Häfen des nautischen Tourismus sind offen für den Verkehr, wenn der Zivilschutzstab der Republik Kroatien ihren Betrieb nicht eingestellt hat. Wassersportler, die mit einem Wasserfahrzeug in der Republik Kroatien ankommen, müssen wie gewohnt die Grenzformalitäten auf den Meeresgrenzübergangsstellen erfüllen.
Wenn die Personen auf dem Wasserfahrzeug aus den besonders betroffenen Risikogebieten kommen (derzeit: chinesische Provinz Hubei, einschließlich Stadt Wuhan, Italien, Landkreis Heinsberg in Nordrhein-Westfalen, südkoreanische Stadt Daegu und Provinz Cheongdo, Iran), werden sie angewiesen, sich in Quarantäne (ausländische Staatsangehörige) beziehungsweise Selbstisolation (kroatische Staatsangehörige) zu begeben.
Informationen über die besonders betroffenen Risikogebiete kann man auf dem Hyperlink https://www.who.int/emergencies/diseases/novel-coronavirus-2019/situation-reports↗ verfolgen.
Ausländische Staatsangehörige, die in der besonders betroffenen Risikogruppe sind, werden in eine organisierte Quarantäne geschickt, und sie werden die Kosten dafür selbst tragen müssen. Der Beschluss über die obligatorische Quarantäne wird vom Gesundheitsinspektor an der Grenzübergangsstelle erlassen und die Begleitung der Verkehrspolizei ist notwendig. Wer nicht in diese Quarantäne gehen will, muss die Republik Kroatien auf dem Seeweg verlassen.
Wenn die Personen auf dem Wasserfahrzeug aus anderen Risikogebieten (gemäß der letzten Mitteilung des Staatlichen Zivilschutzstabs der Republik Kroatien) kommen, werden sie angewiesen, sich in Selbstisolation zu begeben. Auch kroatische Staatsangehörige werden dieser obligatorischen Hausquarantäne unterzogen, und sie müssen diese über den kürzesten Weg erreichen.
Ausländische Staatsangehörige werden der obligatorischen Hausquarantäne/Selbstisolation unterzogen, wenn sie bei der Ankunft in die Republik Kroatien einen Nachweis der gesicherten Unterkunft in der Republik Kroatien haben, und sie müssen diese Unterkunft über den kürzesten Weg erreichen. Wenn sie den erwähnten Nachweis nicht haben, müssen sie die Republik Kroatien über das Meer verlassen. Selbst-Isolation auf dem Wasserfahrzeug ist nicht möglich, sie muss auf dem Lande gesichert werden.“