Deutschland: Alles anders beim Umsatzsteuernachweis?

Eigner eines gebrauchten Bootes haben in vielen Fällen ein ähnlich gelagertes Problem: Ihnen fehlt ein sauberer Nachweis über die entrichtete Mehrwertsteuer auf den Kaufpreis. Daran scheitern gern auch Verkäufe. Doch die Rechtslage scheint anders: Einen Nachweis müssten die Behörden führen.

Die Fachzeitschrift „boot“ widmet dem Thema in ihrer Ausgabe 1/2020 mehrere Seiten und hat aktuelle Aspekte recherchiert und dabei Auskünfte von zahlreichen Behörden eingeholt. Am Ende ist die Sachlage nicht hundertprozentig eindeutig, doch im Zollkodex der Europäischen Union von 2013 ist festgehalten: Für alle im Zollgebiet der Union befindlichen Waren gilt die Vermutung, dass es sich um Unionswaren handelt, sofern nicht festgestellt wird, dass sie nicht Unionswaren sind.

Die Nachweispflicht scheint also nicht beim Bootseigner zu liegen. Im „Merkblatt über deutsche Zollbestimmungen“ ist der Hinweis auf die Nachweispflicht des Eigners seit 2009 entfallen. Wer alle aktuellen Details zum Thema erfahren möchte, dem sei dieser Beitrag in der oben genannten Ausgabe ans Herz gelegt. Weitere Beiträge zur Umsatzsteuer sind schon vorgesehen.