Wer eine Yacht besitzt, hat oftmals nicht ausreichend Zeit, sie entsprechend oft zu fahren. Auch kommt man in die Verlegenheit, dass man mehr oder weniger offen gefragt wird, ob man sie nicht bewegen lassen will. Kroatien verlangt für diese Fremdnutzung eine klar geregelte Vollmacht.
Ein Vollmachtschreiben (Link dazu siehe weiter unten) wurde einst vom Betreiber des Internet-Blogs kroatien-news.net↗ vom Kroatischen ins Deutsche übersetzt. Die zweite Sprache muss zwingend Englisch oder Kroatisch sein.
Dieses Formular kann auch vor einem Notar im Ausland beurkundet werden. Kosten ca. 45 EUR. Danach muss der Notar beim zuständigen Landgericht eine Apostille erwirken. Die Apostille besagt, dass der Notar in Deutschland als Notar zugelassen ist. Die Kosten hierfür betragen ca. 25 EUR.
Die Apostille ist ein für das Ausland übliches Verfahren bei beurkundeten Verträgen. Diese beurkundete Vollmacht als Ergänzung zu den Bootspapieren mitzuführen.
Voraussetzung für die Überlassung ist, dass diese unentgeltlich vorgenommen wird und der/die Nutzer(in) die erforderliche Fahrerlaubnis hat.
Hier geht es zur Vollmacht:
http://kroatien-news.net/wp-content/uploads/2009/12/bootsvollmacht.pdf
Autor: Martin Muth