Dieselpest und was Fahrtensegler dagegen tun können

Die „Dieselpest“ ist gefürchtet unter Fahrtenseglern. Gemeint ist das Bakterienwachstum im Tank, das dafür sorgt, dass sich Filter, Kraftstoffleitungen und Einspritzdüsen mit einem Biofilm dicht setzen und verstopfen. Im schlimmsten Fall bleibt die Maschine stehen. Meistens dann, wenn man Sie am dringendsten benötigt, nämlich beim Anlegen oder in Schleusen.

Für Abhilfe haben über viele Jahre Biozide gesorgt, die man dem Kraftstoff beigemischt hat, um die Bakterien abzutöten. Sie basieren auf einem Formaldehyd-Spalter namens MBO. Er ist in Produkten wie Grotamar 82, Liqui Moly oder ERV Diesel Plus enthalten. Das Problem ist, dass diese Additive seit 01.12.2018 der Biozidverordnung unterliegen. Sie stehen im Verdacht krebserregend zu sein und gemäß der REACH-Regulation (EG No. 1907/2006) dürfen sie nicht mehr an Privatkunden verkauft werden. Altbestände dürfen allerdings noch bis 2020 aufgebraucht werden (EU No. 528/2012).

De facto heißt das, Segler dürfen als Endverbraucher diese Substanzen nicht mehr erwerben, wohl aber gewerbliche Anbieter. Und da fangen die Definitionsschwierigkeiten an. Wer ist ein gewerblicher Anbieter? Theoretisch sind das alle Gewerbetreibenden, gleich welchen Gewerbes. Im Sinne des Wassersports wäre zunächst an Tankstellenpächter, Hafenmeister, Werftbetriebe oder Motorenwerkstätten zu denken. Die Liste ist ausdehnbar. Wichtig ist nur, dass das Produkt direkt verwendet wird und nicht an Dritte abgegeben wird. Die genannte Personengruppe darf damit nicht handeln, es sei denn, sie verfügt über eine Sachkunde nach §11 der Chemikalienverbots-Verordnung. Und selbst dann ist nur der Verkauf an andere gewerbliche Nutzer erlaubt. Was aber problemlos möglich ist, ist dass der Gewerbetreibende, z.B. ein Tankstellenbetreiber, das Produkt direkt mit dem Kraftstoff verkauft und beim Betanken des Bootes gleich mit in den Tank einfüllt. Der Eigner hätte somit die gewünschte Schutzwirkung durch das Biozid, bekäme es gesetzeskonform aber gar nicht erst in die Hand.

Alternativ gibt es Produkte auf enzymkatalysierter Basis, die aber stark abhängig von externen Faktoren wie Temperatur, Wassergehalt und Alter sind. Die Wirkung ist umstritten und die Erfahrungsberichte der Seglerinnen und Segler schwanken. Letztlich stellen auch diese Substanzen Biozide dar, fallen aber momentan nicht unter die Biozidverordnung.

Letztlich kann man der Bakterienproblematik aus dem Wege gehen, indem man Diesel tankt, der keine Bioanteile beinhaltet. Weitere Informationen zu diesem C.A.R.E. Diesel und eine Liste mit Bootstankstellen, die diesen vertreiben, finden Sie unter folgendem externen Link: https://toolfuel.eu/yachting-und-schifffahrt

Vorbeugend sollten Segler folgende Tipps beachten:

  • Kontrollieren Sie regelmäßig den Tank, die Filter und den Wasserabscheider. Bei Bedarf ist die Reinigung oder der Austausch angebracht.
  • Versuchen Sie bei Tankstellen zu tanken, die einen hohen Kraftstoffumsatz haben, um möglichst keinen abgestandenen Diesel zu erwerben.
  • Tanken Sie immer nur Mengen, die sie in zwei, drei Monaten verbrauchen können, um die Lagerzeit im Tank zu begrenzen.
  • Wenn möglich, tanken Sie Diesel ohne Bioanteile.