Griechenland – Eigner müssen ab April eine Abgabe zahlen

Nach Jahren der Nicht-Umsetzung beschlossener Gesetze für eine neue Abgabe für Boote ab 7 m Länge hat die griechische Regierung kurz vor Jahresende Fakten geschaffen. Ende November wurde der noch fehlende Erlass veröffentlicht, am 02. April 2019 soll er in Kraft treten. Das dazugehörige Gesetz 4504/2017 für die Abgabe für Freizeitboote und Tagesausflugsschiffe, kurz Te.P.A.I, gibt es seit dem 1. Dezember 2017.

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Ab April kommenden Jahres müssen Eigner einer Yacht in Griechenland nun pro Monat die unten stehenden Gebühren entrichten. Zunächst sollte die Bezahlung umgehend erfolgen, aber der Repräsentant der DSV Kreuzer-Abteilung (KA) in Athen, Rechtsanwalt Joachim Rollhäuser, konnte, zusammen mit dem Vertreter eines anderen Verbandes, im Namen der KA erfolgreich dagegen argumentieren. Denn bisher kann die Gebühr nur in Griechenland beglichen werden, auf elektronischem Wege ist es noch nicht möglich. Das soll sich nun bis April nächsten Jahres ändern. Wer jetzt schon zahlen will, muss diese Formblätter ausfüllen, die von der KA hier bereitgestellt werden 18-11-07 Apofasi 1210_16.11.18 (FEK B‘ 5170_18, TEPAI). Damit geht man dann zu einer Hafenbehörde oder zum Zoll, die aus den Angaben die Höhe der Bootsabgabe berechnen.
Wirklich aus dem Schneider ist momentan nur, wer sein Boot an Land hat, denn dann ist es „außer Betrieb“. Voraussetzung ist aber, dass man einen entsprechenden Antrag bei der zuständigen Hafenbehörde gestellt hat und das Boot im Buch für die außer Betrieb gestellten Schiffe eingetragen worden ist.
Die unten stehende Gebühren-Tabelle findet Anwendung:
Länge über alles EUR / Monat  bzw. EUR / Jahr

7 bis 8 m /16 Euro  / 192 Euro
8,01 bis 10 m /25 Euro / 300 Euro
10,01 bis 12 m / 33 Euro / 396 Euro
ab 12,01 m 8 EUR pro Meter

also z. B. bei einem Boot von 12,50 m Länge 96 EUR/Monat, entspricht 1152 EUR pro Jahr.
Einen Jahresrabatt von 10 % gibt es nur bei Einmalzahlung für das ganze Kalenderjahr, entweder im Dezember des Vorjahres oder im Januar des betreffenden Jahres.

Boote über 12 m Gesamtlänge können einen Rabatt von 20 % erhalten, wenn sie nach Griechenland kommen und während des laufenden Kalenderjahres in Häfen des griechischen Hoheitsgebiets verbleiben.
Reine Charterboote (Boote, die nicht auch privat genutzt werden) erhalten 25 % Rabatt.

Boote, die außer Betrieb gesetzt wurden bzw. sich im „Zustand der Unbeweglichkeit/Bewegungslosigkeit (an Land)“ befinden, sind von der Abgabe ausgenommen. Zu den Voraussetzungen für die Befreiung s. o.
Im Hinblick auf diese Regelung kann es sich für Eigner lohnen, die sonst ihr Boot im Winter in der Marina im Wasser lassen, die Zusatzkosten für das Kranen und Aufbocken zu zahlen, weil man auf der anderen Seite die Bootsabgabe für die entsprechenden Monate spart. Am besten vorher mit der Hafenbehörde klären.
Im neuen Gesetz wurden auch die Sanktionen für den Fall der Nichtzahlung (§ 4 d) festgesetzt. Die Hafenbehörde, die den Verstoß feststellt, erhebt folgende Bußen: 7-8 m: 190 EUR, 8-10 m: 300, 10-12: 400, über 12 m: 1.100.

Fast zeitgleich mit Veröffentlichung der neuen Bootsgabe hat die griechische Regierung die Pflicht zur Registrierung von Booten eingeführt. Ab sofort müssen private (Freizeit-)Boote mit griechischer Flagge und geschäftlich genutzte (Freizeit-) Boote mit griechischer Flagge oder ausländischer Flagge sowie tägliche Kreuzfahrtschiffe in diesem neuen elektronischen Register der Unabhängigen Griechischen Behörde für Öffentliche Einnahmen (AADE) angemeldet werden. Privatboote mit ausländischer Flagge sind also von der Registrierungspflicht ausgenommen.

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