Griechenland – Erneut Probleme mit Behörden nach Technikausfall

Es ist schon der zweite Fall binnen kürzester Zeit und damit Grund genug, Wassersportler davor zu warnen, bei technischen Problemen sogleich griechische Behörden zu informieren. Das kann sehr zeitaufwändig werden und sogar teuer. Hier der jüngste Fall von der Insel Patmos.

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Es war Anfang August, als Johannes Buhr als Skipper und Eigner eines Segelboots feststellte, dass die Seewasserkühlung des Motors versagte. Also wurden wieder die Segel gesetzt, und man versuchte eine Reparatur, während sich das Schiff auf der Höhe der Einfahrt zum Hafen der Insel Patmos (Insel in Ostgriechenland, Region Dodekanes) bewegte. Ohne Erfolg. Der Eigner entschloss sich, die Yacht einschleppen zu lassen.

Gleich nach dem Festmachen wurde das Schiff von der Hafenpolizei von Patmos festgesetzt. Sie stellte dazu ein „Ban of Departure“ aus, also ein Verbot der Ausfahrt. Der Hinweis, dass es sich um eine Privatyacht handelt, bewiesen auch die Personalien der Crew (5 der 8 Crewmitglieder tragen den Nachnamen „Buhr“). Das änderte aber nichts und die Beamten bestanden auf:

  • Nachweis der Reparatur durch einen Mechaniker (obwohl der Schaden, ein defekter Impeller, noch am Abend selbst repariert wurde)
  • Bestellung eines Gutachters durch das deutsche Konsulat
  • Griechischer Gutachter zur Begutachtung der ordnungsgemäß durchgeführten Reparatur

Bis diese Prozedur zum einen klar war (erst wurde von den Behörden eine andere Lösung gewünscht, die ein Schreiben des Amtsgericht in Hamburg, Abtl. 82, Schiffsregister erfordert hätte) und zum anderen umgesetzt werden konnte, vergingen fast 4 Tage, schreibt Johannes Buhr, und: „Auf eine Bestellung des Gutachters durch die deutsche Botschaft warten wir übrigens heute noch. Hierzu fand sich dankenswerterweise eine Lösung auf dem kleinen Dienstweg mit der Hafenpolizei, in dem ich als Skipper den Gutachter bestellen durfte.“

Erst im Juni hatte ein Mitglied der DSV Kreuzer-Abteilung auf der Insel Serifos nach einem Öldruckalarm und Benachrichtigung der Hafenbehörde ähnliches erleben müssen. (Zur News vom Juni.)

Joachim Rollhäuser, Repräsentant der DSV Kreuzer-Abteilung in Athen, kennt dieses bürokratische Procedere in Griechenland. Er sagt: „Grundsätzlich gilt auch bei Privatyachten: Boot an die Kette, Reparatur durch Fachmann, Gutachter, Auslauferlaubnis. Die Seetüchtigkeit des Boots muss garantiert sein. Ist sie, jedenfalls für den Staat, bei einer privaten Reparatur nicht hinreichend nachgewiesen. Daher der Gutachter. Das kann teuer werden, wenn man auf einer kleinen Insel ist, wo der Handwerker/Techniker und der Gutachter eventuell eingeflogen werden müssen.“ Sein Rat: „Das Boot außerhalb des Hafens ankern oder festmachen und von dort aus die Reparatur versuchen. Auf jeden Fall nicht sofort und bei jeder Reparatur die Hafenpolizei einschalten, es sei denn die Seetüchtigkeit des Bootes ist beeinträchtigt.“
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