Deutsche Bucht – Einrichtung einer Sicherheitszone, Allgemeinverfügung zur Befahrensregelung

OWP „Bard Offshore I“, „Veja Mate“ und „Deutsche Bucht“

In Kürze beginnen die Bauaktivitäten für den Offshore Windpark „Deutsche Bucht“. Dafür richtet das BSH mit Wirkung vom 15.07.2017 für die Offshore Windparks „Bard Offshore I“, „Veja Mate“ und „Deutsche Bucht“ eine gemeinsame Sicherheitszone ein.

Unbefugten ist das Anlegen oder Festmachen an den baulichen Anlagen sowie deren Betreten nicht gestattet. Der Einsatz von Angeln, Grundschleppnetzen, Treibnetzen oder ähnlichen Geräten sowie das Ankern innerhalb der Sicherheitszone sind untersagt. Das unbefugte Befahren der Sicherheitszone stellt nach § 9 Abs. 1 Nr. 5 VO-KVR eine Ordnungswidrigkeit dar.

In diesem Zusammenhang wurde von der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, Standort Aurich am 08.06.2018 eine Allgemeinverfügung herausgegeben.

Die Originalmeldung mit den Koordinaten der Sicherheitszone sowie die Allgemeinverfügung finden Sie hier ↗.

OWP „Dan Tysk“. Messgerät wurde ausgelegt.

Es wurde innerhalb der Sicherheitszone des Offshore-Windparks „Dan Tysk“ ein Messgerät auf der Position a.) 55° 12,377′ N 007° 10,159′ E ausgelegt. Das Messgerät ist mit einer beleuchteten gelben Tonne mit der Kennung Blz. (5) g. 20s / Fl. (5) Y 20s – gekennzeichnet. Ein Sicherheitsabstand von 200 m ist einzuhalten. Die Schifffahrt wird um Aufmerksamkeit gebeten.

Die Originalmeldung finden Sie hier ↗.