In der Inselwelt der östlichen Adria kommen sich Sportboote und Berufsschifffahrt oftmals nahe, gerade im Sommer, wenn zahlreiche Fähren unterwegs sind. Sportbootfahrer sollten wissen, dass sie bei der Begegnung kein Wegerecht haben, auch innerhalb betonnter Fahrwasser nicht.
Denn abweichend von den internationalen Kollisionsverhütungsregeln (KVR) sind auf kroatischen Seeschifffahrtstraßen und in Häfen „kleine Schiffe“ größeren Schiffen grundsätzlich ausweichpflichtig. Nach Recherche des Kroatien-Experten Karl-Heinz Beständig gelten in kroatischen Hoheitsgewässern die KVR mit diesen Ausnahmen:
In Häfen, engen Passagen und auch innerhalb eines Abstandes von 1 sm zur Küstenlinie haben kleine Schiffe (Länge von weniger als 24 m) kein Wegerecht gegenüber größeren.
[brochure_content title=”Näheres zum Kroatischen Amtsblatt” toggle=”true” bottom_toggle=”true” protected=”true”]
Das geht aus §41 und §42 der kroatischen Kollisionsverhütungsregeln hervor, die aber im Wesentlichen den internationalen KVR entsprechen.
Die kroatischen Vorschriften (in kroatischer Sprache) finden Sie in diesem kroatischem Amtsblatt ↗. Zuletzt geändert und bekanntgegeben in den “Narodne Novine” (NN 79/2013, NN 140/2014, NN 57/2015): The latest Law on Maritime Safety Terms from 2015 states that each ship shorter than 24 m, power on motor or sails, in Ports, and 1nm outside of Harbor, also in the narrow channels of inland waters need to give free way to a larger vessels.
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