Griechenland – Bootssteuer, DE.K.P.A.

Bootssteuer:

Lange Zeit sah es so aus, als wurde das jüngste Gesetz 4504/2017 für eine Bootsabgabe in Griechenland wirklich umgesetzt. Denn die dafür erforderliche ministerielle Verordnung der Ministerien für Schifffahrt und Finanzen, die beim Gesetz von 2013 nie erlassen wurde, war im Januar 2018 vom Schifffahrtsminister unterschrieben und ans Finanzministerium weitergeleitet worden.

Doch da liegt sie seitdem, die von dort erforderliche Unterschrift war bis zum 18. April nicht erfolgt, wie der Repräsentant der Kreuzer-Abteilung in Athen, Rechtsanwalt Joachim Rollhäuser, berichtet. Erst wenn auch die Unterschrift aus dem Finanzministerium vorliegt, kann die Verordnung im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht und die Gebühr kassiert werden. Das neue Gesetz gilt seit dem 1. Dezember 2017.

DE.K.P.A.:

Strafen beim neuen „Private Pleasure Yacht Maritime Traffic Document“ vermeiden.

Seit Ende 2016 gibt es in Griechenland eine neue Schifffahrtsgenehmigung für Yachten unter ausländischer Flagge. Der Preis für das in Kurzform DE.K.P.A. genannte Papier stieg dabei von 30 auf 50 EUR. Wer noch kein neues hat, kann bestraft werden. Doch davor kann man sich schützen.

Es sind noch nicht viele Strafen, die ausgesprochen wurden seitens der ausstellenden, griechischen Hafenpolizei, aber dass man überhaupt dazu greift, ist neu. In der Praxis hat sich dabei ein Weg herausgestellt, der möglicherweise geeignet ist, eine mögliche Strafe zu vermeiden.

Denn bislang kam es bis auf eine Ausnahme zur Strafandrohung nur, wenn anstelle des alten DE.K.P.A. ein neues beantragt und seitens der Behörde ein verspäteter Neutrag festgestellt wurde – aus welchem Grund auch immer. Es scheint also besser zu sein, das bestehende und zur Erneuerung überfällige DE.K.P.A. zu verschweigen und lediglich das neue zu bestellen.