Bekanntmachung für Seefahrer (T) 301/25WSA Ems-Nordsee , 26.09.2025
  
Deutschland.Nordsee.Ostfriesische Inseln.Norderney , Sperrungen. Änderung
 
aktuell gültig:ja 
Karte(n):1100,1170
Geografische Angabe in:WGS 84
Geografische Lage:Norderneyer Riffgat
Gültig von:26.09.2025 
Gültig bis (einschl.):01.10.2025
Angaben:Aufgrund von Kabellegearbeiten wird das Norderneyer Riffgat zwischenden roten Spierentonnen „D 28a“ und „D 32“ ab dem 26.09.2025 bis einschließlich 30.09.2025 gesperrt. Nähere Einzelheiten können durch das vorhandene Verkehrssicherungsfahrzeug eingeholt werden. Die Schifffahrt wird um Beachtung gebeten. 
Gründe: 
Das Verkehrsverbot für die Schifffahrt im östlichen Teil des Riffgat ist aufgrund der Abmessungen des Kabellegers erforderlich und zur Sicherheit der Schifffahrt notwendig. Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs kann deshalb nicht hingenommen werden, da die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs im gesperrten Fahrwasserabschnitt erheblich gefährdet wäre, wenn zusätzlicher Schiffsverkehr zur Zeit der Arbeiten zugelassen wäre.Die Anordnung der sofortigen Vollziehung ist im öffentlichen Interesse erforderlich. 
Rechtsbehelfsbelehrung  
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei dem Wasser- und Schifffahrtsamt Ems-Nordsee, Am Eisenbahndock 3, 26725 Emden, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Die BfS(T) 285/25 wird hiermit aufgehoben. 
 
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