BfS 212/25 Ostsee: NO-lich von Rügen, OWP „Windanker“, „Wikinger“ und „Arkona-Becken Südost“, Sicherheitszone inkl. Befahrensverbot

Deutschland. Ostsee. Gewässer um Rügen, NO-lich von Rügen, OWP „Windanker“, „Wikinger“ und „Arkona-Becken Südost“, Sicherheitszone inkl. Befahrensverbot
 
aktuell gültig:ja 
Karte(n):2660
Geografische Angabe in:WGS 84
Gültig von:28.07.2025 
Gültig bis (einschl.):28.07.2028
Angaben:Karte(n): 2400
Angaben:
Die mit Allgemeinverfügung vom 14. Juli 2017 um die Einrichtungen der Offshore-Windparks „Wikinger“ und „Arkona-Becken Südost“ eingerichtete Sicherheitszone in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Ostsee wurde mit Wirkung zum 18. Juli 2025 um den Bereich des hinzukommenden Vorhabens „Windanker“ erweitert. Die ausführliche Bekanntmachung dieser Sicherheitszone sowie des zugehörigen Befahrensverbots erfolgte in den Nachrichten für Seefahrer (NfS) Nr. 29/25 und 30/25.

Die BfS 205/25 des WSA Ostsee wird hiermit aufgehoben.
 
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