Deutschland. Nordsee. Unterems. Eisenbahnbrücke Weener, Arbeiten an Anlagen Sperrung Weener Brücke | |
aktuell gültig: | ja |
Karte(n): | 1150 |
Geografische Angabe in: | WGS 84 |
Gültig von: | 18.06.2025 |
Gültig bis (einschl.): | 13.07.2025 |
Angaben: | Am 07.07.2025 in der Zeit von 05:00 Uhr bis 10:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 20:00 Uhr sowie vom 09.07.2025 bis zum 12.07.2025, wird aufgrund von Bauarbeiten, die Weener Brücke geschlossen und kann in diesem Zeitraum nicht geöffnet werden. Die Brückenpassage unter der geschlossenen Brücke ist unter Beachtung der Durchfahrtshöhe möglich. Die Unterkante der Brücke liegt 6,37 m über NHN. 1. Allgemeines 1.1 Für den Fall des Eintretens unvorhergesehener Umstände kann es erforderlich werden, die Sperrzeiten an die veränderten Gegebenheiten anzupassen. Dazu zählt auch eine kurzfristig notwendig werdende Verschiebung der Sperrung. 1.2 Den Einzelanordnungen der Strom- und Schifffahrtspolizeibehörde bzw. denen der Wasserschutzpolizei ist unverzüglich Folge zu leisten. 1.3 Diese schifffahrtspolizeiliche Allgemeinverfügung gilt 2 Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung als bekannt gemacht. Rechtsgrundlage hierfür ist § 11 Abs. 1 und 2 der Verordnung zur Einführung der Schifffahrtsordnung Emsmündung vom 8.8.1989 (BGBl. I, S.1583), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 19.12.2008 (BGBl. I, S. 2868; 2010, 380). 1.4 Die sofortige Vollziehung wird hiermit nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO angeordnet. 2. Gründe Diese Verfügung stützt sich auf § 11 der EmsSchEV vom 8. August 1989 (BGBl. I, S 1583) zuletzt geändert durch VO vom 19.12.2008 (BGBl. I, S. 2868; 2010, 380) i.V. mit § 3 Abs. 1 und § 1 Nr. 2 SeeAufg.G. Die Anordnung der sofortigen Vollziehung ist im öffentlichen Interesse erforderlich. 3. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats beim Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Ems-Nordsee. Am Eisenbahndock 3, 26725 Emden, nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Die Schifffahrt und Hafenwirtschaft wird um Beachtung gebeten. |
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