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BfS 173/24 Ostsee: Fehmarnsundbrücke Sperrgebiet verlegt

Bekanntmachung für Seefahrer 173/24 WSA Ostsee , 08.05.2024
Deutschland.Ostsee.Gewässer um Fehmarn , Fehmarnsundbrücke, Sperrgebiet verlegt
aktuell gültig: ja
Karte(n): 31
Geografische Angabe in: WGS 84
Gültig von: 08.05.2024
Gültig bis (einschl.): 31.12.2024
Angaben:  

Für Arbeiten an der Fehmarnsundbrücke wurde um den Pfeiler 1 der Brücke ein Sperrgebiet zwischen folgenden Positionen eingerichtet:

 

Trage ein:

 

  • 54° 23,8768`N / 011°06,5253`E
  • 54° 23,8370`N / 011°06,4992`E
  • 54° 23,8470`N / 011°06,6580`E
  • 54° 23,8073`N / 011°06,6319`E

Die Eckpunkte sind mit unbeleuchteten, gelben Spierentonnen mit rotem Band, schwarzer Aufschrift „Sperr-G.“ und liegendem gelben Kreuz als Toppzeichen gekennzeichnet.

Das Sperrgebiet darf nur von Fahrzeugen, welche an den Arbeiten beteiligt sind, befahren werden.

 

Die übrige Schifffahrt wird hiermit aufgefordert, den v. g. Bereich mit entsprechender Vorsicht zu passieren. 

 

Die o. g BfS 298/23 wird hiermit aufgehoben. 

 

© ELWIS, Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes