Bekanntmachung für Seefahrer 173/24 | WSA Ostsee , 08.05.2024 |
Deutschland.Ostsee.Gewässer um Fehmarn , Fehmarnsundbrücke, Sperrgebiet verlegt | |
aktuell gültig: | ja |
Karte(n): | 31 |
Geografische Angabe in: | WGS 84 |
Gültig von: | 08.05.2024 |
Gültig bis (einschl.): | 31.12.2024 |
Angaben: |
Für Arbeiten an der Fehmarnsundbrücke wurde um den Pfeiler 1 der Brücke ein Sperrgebiet zwischen folgenden Positionen eingerichtet:
Trage ein:
Die Eckpunkte sind mit unbeleuchteten, gelben Spierentonnen mit rotem Band, schwarzer Aufschrift „Sperr-G.“ und liegendem gelben Kreuz als Toppzeichen gekennzeichnet. Das Sperrgebiet darf nur von Fahrzeugen, welche an den Arbeiten beteiligt sind, befahren werden.
Die übrige Schifffahrt wird hiermit aufgefordert, den v. g. Bereich mit entsprechender Vorsicht zu passieren.
Die o. g BfS 298/23 wird hiermit aufgehoben.
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